Bremer Erlass nicht mit Bundesrecht vereinbar!

Hauke Hilz: Gutachten ist eine schallende Ohrfeige für die Koalition.

Aufgrund erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen des Antrags der rot-grün-roten Koalition „Mit einem neuen ‚Bremer Erlass‘ aufenthaltsrechtliche Sicherheit für junge Geflüchtete während Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung schaffen“ (Drs. 20/374) hat die FDP-Fraktion Bremen ein Gutachten beim wissenschaftlichen Dienst der Bremischen Bürgerschaft in Auftrag gegeben. Der wissenschaftliche Dienst kommt in dem Gutachten zur Auffassung, dass die Forderungen aus dem Antrag der Koalition nicht mit Bundesrecht vereinbar sind.

Dies kommentiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Prof. Dr. Hauke Hilz, wie folgt:

„Rot-Grün-Rot will mit ihrem Antrag die Voraussetzungen von Aufenthaltsgenehmigungen in Bremen durch einen Erlass regeln. Das uns vorliegende Gutachten macht deutlich, dass die Koalition mit den Forderungen klar über die Grenzen der bundesrechtlichen Regelungen hinweg Aufenthaltsmöglichkeiten schaffen möchte und somit den Senat zum Verstoß gegen höherrangiges Recht auffordern würde. Das Gutachten ist eine schallende Ohrfeige für die Koalition. Gute Absichten sind kein Ersatz für rechtsstaatliches Handeln und sauberes juristisches Arbeiten. Wir fordern die Koalition dazu auf, schnellstmöglich Abstand von den rechtswidrigen Forderungen zu nehmen.“