Betriebliche Kindertageseinrichtungen angemessen fördern!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Betreuungsplätze sind in Bremen Mangelware. Die Betreuungslücke von Kindern im Alter von unter drei Jahren liegt in Bremen laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus 2018 mit 18,9 Prozent auf einem deutschlandweiten negativen Rekordwert. In absoluten Zahlen fehlen also über 3.800 Betreuungsplätze. Auch wenn immer mehr Unternehmen flexible Arbeitszeiten und Home-Office anbieten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, fehlt es in Bremen immer noch an einer ausreichenden, flexiblen und zukunftsfähigen Kinderbetreuung.

Eltern können aufgrund der unzureichenden Betreuungsmöglichkeiten nicht so arbeiten, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Gut ausgebildete Frauen bleiben immer noch deutlich länger in Eltern- und Erziehungszeit als Männer. Damit wird die berufliche Gleichstellung von Frau und Mann durch schlechte Rahmenbedingungen erschwert.

Zugleich ringen Unternehmen um Fachkräfte. Eine gute Kinderbetreuung wird dadurch zum Standortfaktor. Sie steigert die Attraktivität der Unternehmen und der Wohnorte Bremen und Bremerhaven. Mit betrieblichen Betreuungsangeboten können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf konkret unterstützen und gleichzeitig die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen entlasten.

Unflexible Betreuungszeiten belasten zudem alle Arbeitnehmer in atypischen Arbeitsverhältnissen. Viele Arbeitgeber, wie Sozial- und Gesundheitseinrichtungen oder Pflegedienste können meist keine familienfreundlichen Arbeitszeiten anbieten, da hier auch zu Randzeiten gearbeitet werden muss. Eltern, die in Schichtarbeit tätig sind oder aufgrund ihrer Jobs entsprechende Betreuungszeiten vor acht Uhr am Morgen und deutlich nach vier Uhr am Nachmittag benötigen, würden von einer flexiblen Betreuungsform erheblich profitieren.

Für Eltern, die in Bremer Unternehmen tätig sind, die international agieren und sich nur für begrenzte Zeiträume in Bremen aufhalten, bietet das Land ebenso wenig passgenaue und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Auch für politisch engagierte Eltern ist es mitunter schwierig, eine bedarfsgerechte und zuverlässige Kinderbetreuung sicherzustellen.

Betriebliche Kindertageseinrichtungen können bei entsprechender Förderung einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen bei der Organisation von betrieblichen Betreuungsangeboten Unterstützung, denn ihnen fehlen dafür häufig die Kapazitäten oder die notwendige Größe. Dabei könnten noch wenig bekannte Verbundlösungen, wie beispielsweise Familiengenossenschaften, bei denen sich mehrere Unternehmen genossenschaftlich verbinden und eine gemeinsame Betreuung organisieren, auch den Mitarbeitern von kleinen und mittleren Unternehmen eine betriebliche Kinderbetreuung ermöglichen.

Die Rahmenbedingungen für betriebliche Kinderbetreuung sind in Bremen allerdings denkbar ungünstig – dies schlägt sich in der marginalen Anzahl der betrieblichen Betreuungsangeboten nieder.

Grundlage für die aktuelle Bremer Situation ist die gesetzliche Regelung, das Bremische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (BremKTG). Unternehmen und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe finden in den Paragraphen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen keinerlei Berücksichtigung. Eine fachliche Begründung gibt es für die Ungleichbehandlung jedoch nicht. Für betriebliche Kindertageseinrichtungen gelten mit § 45 SGB VII dieselben Kriterien für die Betriebserlaubnis wie für alle andern Einrichtungen auch. Im BremKTG findet auch die Kindertagespflege, die flexibler agieren kann, nicht die notwendige Beachtung.

Andere Bundesländer sind diesbezüglich weiter, so erhalten Betriebskindergärten beispielsweise in Bayern, Sachsen oder Baden-Württemberg eine Förderung.

Die aktive Förderung von betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen in Bremen ist also geboten. Sofern die inhaltlichen Bedingungen des BremKTG, beispielsweise der Personalschlüssel, für den öffentlichen Zuschuss erfüllt sind, sollen betriebliche Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege genauso wie die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe behandelt und gefördert werden. Darunter sollen auch jene privat-gewerblichen Träger fallen, die von einem oder mehreren Unternehmen für die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiter beauftragt und finanziert werden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1.     Einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des BremKTG in die Bürgerschaft (Landtag) einzubringen, der die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen und -personen sowie private Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und -personen, die im Auftrag von Unternehmen die betriebliche Kinderbetreuung organisieren und die bisher ausschließlich von diesen finanziert werden, den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gleichstellt und sie in die öffentliche Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes aufnimmt.

2.     Mit Erfolgsbeispielen aus der Praxis, wie beispielsweise Familiengenossenschaften, und weiteren Informationsangeboten dafür zu werben, dass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung ergreifen.

Birgit Bergmann, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP