Stand und Umsetzung des Küstenschutzes im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Der Küstenschutz ist eine wichtige und stetige Aufgabe, um die Lebensgrundlage der Menschen und die gewachsenen Strukturen (unsere Kulturlandschaft) im Küstengebiet nicht zu gefährden. Ein moderner und angepasster Küstenschutz sichert langfristig die Lebensgrundlage und die Infrastruktur, aber auch die geschaffenen Werte in den gefährdeten Regionen. Der mittlere Meeresspiegel ändert sich zum einen durch die natürliche Variabilität und zum anderen durch anthropogene Einflüsse. Neben des Anstiegs des Meeresspiegels sind auch zunehmende Extremwetterphänomene eine Gefahr und Belastung für unsere Küstengebiete. Der aktuelle IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre weist unter anderem auf die Relevanz von Vermeidungsstrategien, aber insbesondere auch von Anpassungsstrategien gerade in den Küstengebieten hin.

Für das Land Bremen wurde 2007 zusammen mit Niedersachsen der Generalplan Küstenschutz erarbeitet. Neben Inhalten zu Zielen und Rahmenbedingungen des Küstenschutzes, beinhaltet der Generalplan auch ein Ausbauprogramm zur Verbesserung des Küstenschutzes. Hierbei werden die anstehenden Maßnahmen nach Bundesland unterteilt. Für die Stadt Bremen sind die Maßnahmen nach Deichverband aufgeteilt. In Bremerhaven ist bremenports zuständig. Für den Deichverband am linken Weserufer wurden Fehlhöhen von bis zu 1,5 m auf einer Länge von rund 13 km ausgewiesen. Für den Deichverband am rechten Weserufer wurde für rund 72 Prozent (26,9 km) der Deichlinie Unterbestick ausgewiesen. Für Bremerhaven gilt dies für die gesamte Deichstrecke. Die Fehlhöhen bezogen sich sowohl auf Erdbauwerke wie auch auf massive Bauwerke. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen im Land Bremen beliefen sich laut Generalplan 2007 auf rund 100 Mio. Euro.

Wir fragen den Senat:

1)    Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Generalplans Küstenschutz?

2)    Wie ist die Planung des Senats hinsichtlich einer Überarbeitung und Anpassung des Generalplans Küstenschutz?

3)    Wie ist der Stand und die Umsetzung der für das Land Bremen relevanten Maßnahmen des Generalplans Küstenschutz aus dem Jahr 2007?

a)     Welche Maßnahmen sind bereits vollumfänglich umgesetzt? Bitte einzeln für Erdbauwerke und massive Bauwerke ausweisen.

b)    Welche Maßnahmen sind noch nicht umgesetzt? Bitte einzeln für Erdbauwerke und massive Bauwerke ausweisen.

c)     Welche Maßnahmen befinden sich derzeit in der Realisierungsphase und wie sieht die weitere Planung der einzelnen Maßnahmen aus? Bitte einzeln für Erdbauwerke und massive Bauwerke ausweisen.

4)    Rund 55 km der Deichlinien in Bremen und Bremerhaven wiesen laut Generalplan Küstenschutz von 2007 Fehlhöhen auf. Wie viele Kilometer der Landesdeichschutzlinien sind seitdem erhöht worden und um wie viel Meter?

5)    Sind die aktuellen beziehungsweise im Generalplan Küstenschutz bekanntgemachten Sollhöhen und die zur Grunde liegende Deichbemessung noch valide, oder ist eine neue Berechnung der Höhen notwendig? Gibt es aus Sicht des Senats konkrete Anpassungsbedarfe und wenn ja welche?

6)    Welche weiteren Anpassungsmaßnahmen sind bei den Erdbauwerken und massiven Schutzanlagen erfolgt bzw. sind kurz-, mittel-, und langfristig geplant?

7)    In welcher Höhe sind Landesmittel für die aktuellen und zukünftigen Instandhaltungsmaßnahmen von Küstenschutzbauwerken erforderlich? Bitte für die aktuellen und Folgejahre einzeln auflisten.

8)    In welcher Höhe standen beziehungsweise stehen Landesmittel und Bundesmittel aus der Fördermaßnahme Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz (GAK) für investive Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung und in welcher Höhe wurden diese Mittel von Bremen in Anspruch genommen? Bitte für die einzelnen Maßnahmen und die Jahre 2007-2019 separat ausweisen.

9)    Welche weiteren Bundes- und EU-Fördermittel (ELER, EFRE) standen beziehungsweise stehen zur Verfügung und in welcher Höhe? Bitte für die Jahre 2007-2019 ausweisen.

10) Welcher finanzielle Rahmen ist für weitere Maßnahmen notwendig und reichen die Mittel aus den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bis 2022 und des Sonderrahmenplans „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folgen des Klimawandels“ 2009-2025 aus?

11) Können diese Bedarfe in den anliegenden Haushaltsberatungen vollumfänglich eingeplant werden beziehungsweise wird der Senat diese in seinem Haushaltentwurf vollumfänglich einplanen?

12) Welche Maßnahmen und Einrichtungen ergreift Bremen bezüglich des Küsten-Hochwasserrisikomanagement (Regelkreis) und inwieweit gibt es hier überregionale Abstimmungen?

13) Welche Maßnahmen und Planungsinstrumente gibt es im Land Bremen hinsichtlich Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr und wie oft werden diese geübt und angepasst beziehungsweise wie häufig gibt es Simulationen?

14) Neben den kurzfristigen Anpassungsstrategien, welche weiteren mittel- und langfristigen Anpassungsstrategien sind im Land Bremen bezüglich des Küstenschutzes nötig?

15) Welche konkreten Anpassungsstrategien verfolgt beziehungsweise sieht der Senat als erforderlich bei einer Neuauflage des Generalplans Küstenschutz?