Außengastronomie in Bremen – immer problemfrei?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Außengastronomie ist nahezu zwangsläufig mit einer gewissen Lärmbelästigung verbunden. Daraus resultiert besonders in den Abend und Nachtstunden ein Konfliktpotenzial zwischen Kunden und Betreibern der Außengastronomie und den jeweiligen Anwohnern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch Außengastronomie gab es in den Jahren 2023 und 2024 (bitte für die jeweiligen Jahre insgesamt sowie für die einzelnen Stadtteile angeben)?
  2. Wie viele dieser Beschwerden betrafen den Zeitraum nach 22 Uhr?
  3. Bei welchen Stellen gingen diese Beschwerden ein?
  4. Welche Behörde(n) ist(sind) für Beschwerden über Lärmbelästigung durch Außengastronomie nach 22 Uhr zuständig?
  5. Wie haben die entsprechenden Stellen jeweils reagiert?
    a. In wie vielen Fällen wurde die Bewirtung im Außenbereich in der aktuellen Situation durch die jeweiligen Stellen beendet?
    b. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt und welche Höhe hatten diese (bitte insgesamt, im Durchschnitt, sowie Höhe des größten und kleinsten Bußgeldes für die jeweiligen Jahre angeben)?
    c. Gab es noch weitere Reaktionen und wenn ja, welche?
    d. Gab es Fälle, in denen keine Reaktion der jeweiligen Stellen, an die die Beschwerde gerichtet war, erfolgte und wenn ja, welche Gründe gab es jeweils für das Ausbleiben einer Reaktion (bitte für die Jahre 2023 und 20234 für die jeweiligen Stellen angeben)?
  6. Gab es in den Jahren 2023 und 2024 Fälle, in denen Außengastronomie ohne gültige Baugenehmigung betrieben wurde (wenn ja bitte für die jeweiligen Jahre insgesamt sowie für die einzelnen Stadtteile angeben)?
  7. Welche Reaktionen erfolgten in diesen Fällen?
    a. In wie vielen Fällen wurde die zukünftige Nutzung untersagt?
    b. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt und welche Höhe hatten diese (bitte insgesamt, im Durchschnitt, sowie Höhe des größten und kleinsten Bußgeldes für die jeweiligen Jahre angeben)?
    c. In wie vielen Fällen erfolgte eine nachträgliche Genehmigung der Außengastronomie?