Attraktivität des Justizvollzugsdienstes steigern und Rahmenbedingungen in Sicherheitsberufen angleichen

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Die Beschäftigten des Bremer Justizvollzugsdienstes sind ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Justiz und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt zählt hierbei physisch wie psychisch zu einer der herausforderndsten Tätigkeiten, die man in unserem Staat übernehmen kann.

Hinzu kommen die besonderen Herausforderungen vor Ort. Die chronische Überfüllung der JVA Bremen-Oslebshausen, sowie die weiterhin zunehmende Zahl an psychisch erkrankten Gefangenen und immer neue synthetische Drogen halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Atem.

Diese Herausforderungen treffen auf einen sich weiter zuspitzenden Personalmangel. Zwar wurden vom Senat mittlerweile zusätzliche Stellen geschaffen. Es ist allerdings fraglich, ob diese Stellen überhaupt besetzt werden können, denn die JVA leidet unter einem massiven Bewerbermangel.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Rahmenbedingungen der Arbeit im Justizvollzugsdienst schlechter sind als bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wie bei der Polizei oder im Ordnungsdienst. Um dem Personalmangel in der JVA entgegenzuwirken und die neu geschaffenen Stellen auch besetzen zu können, ist es erforderlich, die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzugsdienst zu steigern und die Rahmenbedingungen entsprechend anzugleichen.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. Ein Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Fachkräften im Justizvollzugsdienst und von Attraktivierung des Justizvollzugsdienstes in Bremen zu entwickeln und in diesem Rahmen:
    a. Die Höhe der Zulage im Justizvollzugsdienst an die Höhe der Zulage der Feuerwehr anzugleichen.
    b. Nach erfolgter Angleichung die Zulage zu dynamisieren und deren Ruhegehaltsfähigkeit einzuführen.
    c. Die Eingruppierung gemäß TV-L der Angestellten im Justizvollzugsdienst (EG 6) an die Eing beim Ordnungsamt (EG 9) anzugleichen.
    d. Die Laufbahnen im Justizvollzugsdienst nach Berliner Vorbild dahingehend zu öffnen, dass in Zukunft die Erreichung der Besoldungsstufe A 13 grundsätzlich möglich ist.
    e. Die Anrechnung von Dienstzeiten bei Quereinsteigern aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu ermöglichen.
    f. Die Freie Heilfürsorge einzuführen und den Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes der Laufbahngruppe 1 sowie des Justizvollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem ersten Einstiegsamt, einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, zwischen freier Heilfürsorge, klassischer Beihilfe oder pauschalierte Beihilfe wählen zu können.
    g. Die Ausbildungsfrequenz dahingehend zu erhöhen, dass in Zukunft zumindest ein Ausbildungsjahrgang pro Jahr stattfindet.
    h. Die Übergabe der Ernennungsurkunden im Rahmen der Ernennungsfeier im Rathaus durchzuführen.
  2. Dem Rechtsausschuss regelmäßig über die Fortschritte bei der Erarbeitung des Maßnahmenpakets und im Anschluss über die Umsetzung des Maßnahmenpakets zu berichten.