Antrag: Bildungsnotlage im Land Bremen anerkennen und endlich konsequent gegensteuern!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Bildung liegt in der Gesamtverantwortung des Staates. Nach Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes gehört das Schulwesen zu den zentralen Aufgaben des Staates und ist ein öffentliches Gut. Die konkrete Ausgestaltung übernehmen im föderalen System die Bundesländer, in manchen Bereichen bestimmt der Bund mit. Gerade weil das Schul- und Bildungssystem kein staatsfreier Raum ist, wird es überwiegend aus Steuern bezahlt. Der Gemeinwohlbezug von Bildung verpflichtet den Staat zur Bereitstellung eines leistungsfähigen Bildungssystems.

Diese Leistungsfähigkeit des staatlichen Bildungssystems steht für das Land Bremen mehr denn je in Frage. Die Bilanz ist auf ganz vielen Ebenen ernüchternd: Ein auskömmliches Bildungs- und Betreuungsangebot für den frühkindlichen Bereich fehlt. Raum- und Personalmangel dominieren die Situation an allen Schulstandorten. Durchweg schlechte Bildungsergebnisse in allen Vergleichserhebungen geben großen Anlass zur Sorge. Ein auf mehr als 700 Millionen Euro aufgelaufener Sanierungsstau ist kaum mehr aufholbar. Eine Finanzpraxis, die vom unverantwortlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln geprägt ist, ist vor den Steuerzahlenden nicht mehr zu rechtfertigen. 

Die Zuspitzung der Probleme in allen Themenfeldern, die den Verantwortungsbereich der senatorischen Behörde für Kinder und Bildung berühren, darf im Sinne der Kinder und eines generationengerechten Miteinanders nicht unbeantwortet bleiben. Sowohl in den strukturell-inhaltlichen wie auch in den administrativ-organisatorischen Kerngeschäften ist eine zukunftsweisende Handlungsfähigkeit nicht mehr gesichert. Rhythmisch wiederholte Lippenbekenntnisse der vergangenen Regierungsperioden, Veränderungen aus eigener Kraft auf den Weg bringen zu wollen, waren nicht zielführend. Im Interesse der Zukunft unserer Kinder fordern wir die Bürgerschaft zu konsequentem Verhalten auf.

Beschlussempfehlung:

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt die Bildungsnotlage im Land Bremen an.

Die Bremische Bürgerschaft fordert den Senat auf:

  1. In einer Bundesratsinitiative die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich für das Land Bremen zu prüfen, um ausreichende Investitionen zu ermöglichen.
  2. Zu prüfen, inwieweit die Einrichtung eines „Sondervermögens Bildung“ rechtlich zulässig ist, welche finanziellen Ressourcen dafür nötig sind und wie diese ohne zusätzliche Kreditermächtigungen über konsequente Schwerpunktsetzung im Landeshaushalt abgedeckt werden können.
  3. Ein Gutachten zur Weiterentwicklung und Verbesserung des operativen Geschäfts und der inhaltlich-organisatorische Neuausrichtung der Bildungsinhalte für die senatorischen Behörde für Kinder und Bildung in Auftrag zu geben.
  4. Halbjährlich nach Beschlussfassung der Deputation für Kinder und Bildung zur Umsetzung der o. g. Beschlusspunkte und nach Vorlage des Gutachtens aus Beschlusspunkt 4 zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen desselben zu berichten.