Anhebung der Vergnügungssteuer
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die Vergnügungssteuer dient vielen Kommunen als Einnahmequelle, betrifft jedoch insbesondere Unternehmen in der Unterhaltungs- und Freizeitbranche sowie Betreiber von Spielhallen, Kinos oder ähnlichen Einrichtungen. In den vergangenen Monaten/Jahren haben zahlreiche Städte und Gemeinden die Vergnügungssteuer erhöht, um ihre Haushaltslage zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist Berlin, wo die Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent angestiegen ist. Auch Bremen plant nun, die Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent anzuheben.
Gleichzeitig mehren sich Berichte über wirtschaftliche Belastungen für die betroffenen Betriebe, Standortverlagerungen und auch einen möglichen Anstieg illegaler Spielangebote.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie haben sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in den letzten fünf Jahren entwickelt (Bitte für die einzelnen Jahre und, soweit bekannt, für 2025 insgesamt sowie für Bremen und Bremerhaven angeben)?
- Ab welchem Datum soll die Erhöhung der Vergnügungssteuer greifen?
- Welche Auswirkungen sind dem Senat hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage von Betrieben in anderen Bundesländern, die der Vergnügungssteuer unterliegen seit den jeweiligen Erhöhungen bekannt?
- Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Steuererhöhungen zu einer Zunahme nicht lizenzierter oder illegaler Vergnügungsangebote geführt haben und wenn ja, welche?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der Unterhaltungsbranche abzufedern?
- Wie bewertet die Landesregierung die Lenkungswirkung der Vergnügungssteuer im Hinblick auf Spielsuchtprävention?