Änderungsantrag zur „Fünfte Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“

Antrag der Fraktion der FDP. Aufgrund der im Land Bremen zuletzt sinkenden Inzidenz sind den Bürgerinnen und Bürgern harte Einschränkungen wie die zuletzt geänderten Abstandsgebote und die damit einhergehende 1-Haushalt plus 1-Personen-Regelung nicht mehr vermittelbar. Aus Infektionsgründen ist diese Regelung schwer begründbar, denn auch eine Person, die sich mit Angehörigen eines anderen Hausstandes getroffen hat, kann eine Infektion in den eigenen Hausstand tragen. 

Daher ist es sinnvoll zu den im Dezember 2020 geltenden Abstandgeboten zurückzukehren, um die Akzeptanz für wirklich sinnvolle und wirksame Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2 Virus in der Bevölkerug zu erhalten und zu fördern. 

Beschlussempfehlung:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge gemäß § 4 Abs. 1 Coronaverordnung-Beteiligungsgesetz beschließen:

Der Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 soll wie folgt geändert werden:

Es wird eine neue „Nummer 1“ eingefügt, die wie folgt lautet:

„Der § 2 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:

Außerhalb der eigenen Wohnung nebst dem umfriedeten Besitztum sind Veranstaltungen sowie sonstige Zusammenkünfte und Menschenansammlungen nur mit Personen aus zwei Hausständen und höchstens mit bis zu fünf Personen erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren nicht einzurechnen sind, soweit in dieser Verordnung nichts Anderes geregelt ist. Satz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte von Personen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 4.“