Bildungskatastrophe verhindern! Konzept zur Dokumentation und Aufarbeitung von coronabedingten Leistungsdefiziten erarbeiten!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP.

Im Sommer 2021 geht ein zweites Schuljahr unter Pandemiebedingungen zu Ende. Die einschränkungsbedingten Langzeiteffekte in der schulischen Bildung können noch nicht eingeschätzt werden. Nach wie vor ist der Distanzunterricht kein äquivalenter Ersatz für die gemeinsame Zeit in der Schule. Dafür sind die pädagogischen Konzepte zu unerprobt und ist der Erfolg zu sehr vom Engagement der einzelnen Lehrkräfte und Elternhäuser abhängig. Schon jetzt aber ist davon auszugehen, dass im zukünftigen Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen ganz unterschiedliche Erfahrungen aufgearbeitet und Bildungslücken geschlossen werden müssen.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Schuljahr wiederholen oder wie begegnet der Senat den coronabedingten Leistungsdefiziten bei Schülerinnen und Schülern im Land Bremen?“ (Drs. 20/770) vom 5. Januar 2021 macht deutlich, dass der Senat die pandemiebedingten Defizite bis jetzt nur oberflächlich einschätzen kann (Antwort 1) und noch keine umfassenden Planungen unternommen hat, um den Defiziten mittel- und langfristig zu begegnen (Antwort 2). Die Senatorin für Kinder und Bildung aber steht in der Verantwortung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Zukunft. Nächste Zielmarke einer erfolgreichen Bildungspolitik ist ein mittel- bis langfristiger Plan, wie mit umfassenden Wiederholungsprogrammen wieder Chancen eröffnet werden könne, in der Gruppe und individuell.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Innerhalb von drei Monaten (April 2021) der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung einen Plan vorzulegen, wie die Leistungsdefizite aller Schülerinnen und Schüler klassenbezogen und individuell detailliert erfasst werden können.
  2. Bis zum Juni 2021 der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung eine mittel- und langfristige Strategie vorzulegen, wie diese dokumentierten Defizite im Verlauf der kommenden zwei Schuljahre aufgeholt werden können, welche Maßnahmen dafür geeignet erscheinen (Wiederholungsprogramme, Sommerschulen etc.) und gleichzeitig zu formulieren, wie der Erfolg einzelner Maßnahmen gemessen werden kann. Dieser Plan muss außerdem gezielt auf den Abschlussjahrgang 2021/2022 angestimmt sein, um den Jugendlichen eine umfassen auf ihre Abschlussprüfungen zu ermöglichen.
  3. Außerdem zu erklären, mit welchen digitalen Hilfsmitteln (Apps etc.), die Schüler auch individuell entstandene Defizite gemäß dem Rahmenlehrplan der einzelnen Fächer selbständig aufarbeiten können.
  4. In einem gezielt auf die Bedürfnisse in jüngster Zeit zugewanderter Kinder und Jugendlicher abgestimmten Verfahren zu evaluieren, ob und wie die Integration in das Bremer Schulsystem unter Coronabedingungen gelang und ebenfalls bis zum Juni 2021 der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung die Ergebnisse dieser Evaluation zu berichten und einen Plan vorzulegen, wie hier ggf. gezielt nachgebessert werden kann.
  5. Der staatlichen Deputation für Kinder ebenfalls innerhalb von drei Monaten (April 2021) darüber zu berichten, welche möglichen Kooperationspartner (Universität, Nachhilfeinstitute etc.) für ein großangelegtes Nachhilfeprogramm gewonnen werden konnten.