Wirksames Luftfilterprogramm aufsetzen: Öffnungen ermöglichen und Leben retten!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Der Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet sich nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand hauptsächlich über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Das Robert-Koch-Institut (RKI) spricht von der respiratorischen Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen. 

Bei der Infektion mit dem Coronavirus unterscheidet man zwischen einer direkten und einer indirekten Infektion. Eine direkte Infektion kann dann stattfinden, wenn eine nichtinfizierte Person die virushaltigen Partikel über eine kurze Distanz (kleiner als 1,5 Meter) von einer infizierten Person einatmet. Dies passiert beispielsweise über größere Tröpfchen, die relativ schnell zu Boden sinken. Eine indirekte Infektion findet nicht im direkten Kontakt von Menschen miteinander, sondern durch sogenannte Aerosole in der Umgebungsluft statt. Das sind kleinere Partikel, die über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Für eine indirekte Infektion ist neben der Viruslast deshalb auch die Verweildauer einer Person in einem Raum entscheidend. Aerosole gelten als ein Hauptübertragungsweg des Coronavirus. 

Um einen größtmöglichen Schutz vor Übertragungen sicherzustellen, sind eine Reihe von Maßnahmen unerlässlich: Neben der schnellen Durchimpfung der Bevölkerung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Kontaktreduzierung entscheidend. Auch das Tragen von medizinischen Masken und das regelmäßige Lüften von Räumen vermindern das Ansteckungsrisiko erheblich.  

Führende Aerosolforscher haben unlängst in einem Brief darauf hingewiesen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung mit dem Coronavirus in Räumen besteht und nicht draußen. Deshalb sind dort, wo sich Kontakte haushaltsfremder Personen kaum reduzieren und schon gar nicht vermeiden lassen, Luftfiltergeräte mit entsprechenden Schwebstofffiltern (sogenannte HEPA-Filter) ein wichtiger Baustein des Infektionsschutzes. Etwa in Klassenräumen oder Kindertagesstätten, aber auch bei Öffnungen im Einzelhandel, in Restaurants oder beim Frisör kommt es zu Situationen, in denen Menschen länger an einem Ort verweilen und eine am Ort bestehende Viruslast durch Aerosole zu einer indirekten Ansteckung führen kann. 

Deshalb gilt die Reduzierung der Viruslast in einem Raum als wirksames Mittel, um die Gefahr von indirekten Infektionen drastisch zu verringern. Wichtigstes Mittel zur Reduzierung der Viruslast ist dabei das regelmäßige Stoßlüften, das von den Raumnutzerinnen und -nutzern regelmäßige und konsequente Handlungen verlangt. Gerade bei kälteren Temperaturen kann es daher vorkommen, dass das Lüftungsregime nicht eingehalten wird und durch die dann steigende Viruslast indirekte Infektionen wahrscheinlicher werden. 

Die Installation von Luftfiltergeräten ist eine entscheidende Möglichkeit, die Viruslast in einem Raum nutzerunabhängig zu reduzieren. Das belegt auch eine Studie der Universität der Bundeswehr München vom September 2020. Die Studie stellt für die Sicherstellung der kurzen Verweildauer der Viren nach der Freisetzung auch Anforderungen an die Luftfiltergeräte. Der Volumenstrom der Geräte muss mindestens dem sechsfachen Raumvolumen pro Stunde entsprechen, die Filter müssen mindestens 99,995 Prozent der Aerosolpartikel ab einem Durchmesser von 0,1 bis 0,3 Mikrometer herausfiltern und dabei geräuscharm betrieben werden, damit sie nicht auf Grund störender Geräusche abgestellt werden. Nach Ansicht der Studienautoren erfüllen kleinere und damit günstigere Geräte diese Anforderungen in der Regel nicht. 

Um die Corona-Pandemie auch in Bremen effizient zu bekämpfen, wurden teilweise für öffentliche Einrichtungen leistungsfähige Luftfilter beschafft und installiert (zum bisherigen Stand der Ausstattung siehe die Berichtsbitte „Ausstattung von Schulen und Kitas mit Luftfiltern“ der FDP-Fraktion in der Deputation für Kinder und Bildung (Stadt) vom April 2021, VL 20/3539). Für einen effektiven Infektionsschutz muss der Einsatz von Luftfiltern weiter vorangetrieben und auch auf den privaten Bereich ausgeweitet werden. 

Abgedeckt werden müssen insbesondere die Bereiche, in denen viele Menschen aus immer wieder unterschiedlichen Haushalten mit einer längeren Verweildauer an einem Ort zusammenkommen. Doch gerade diese Bereiche sind durch die lange Schließung ihrer Betriebe und die damit verbundene finanzielle Belastung nur bedingt in der Lage, kostenintensive Investitionen zu tätigen. 

Um diese Bereiche zu unterstützen und Öffnungsmöglichkeiten bei gleichzeitig hohem Infektionsschutz aufzuzeigen, ist ein Förderprogramm auf Landesebene für die Anschaffung von Luftfiltern oder anderen, ebenso geeigneten technischen Raumluftanlagen ein sinnvolles Instrument. Damit würde die regionale Wirtschaft darin unterstützt, auf die Folgen der Pandemie angemessen zu reagieren. Profitieren von einem solchen Programm müssen insbesondere der Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die Gastronomie, Clubs und Theater. 

Mit einem solchen Bremischen Luftfilterförderprogramm wird nicht nur ein wirksames Mittel gegen die Verbreitung des Corona-Virus unterstützt, sondern auch die momentane Öffnungsstrategie dauerhaft abgesichert. Gleichzeitig kann sich ein solches Investment auch langfristig auszahlen, etwa in der Verringerung von Krankenständen bei zukünftigen Krankheitswellen. Das Landesprogramm würde insoweit eine Ergänzung zur Einstufung der Luftfilter als förderungsfähige Fixkosten im Sinne der Überbrückungshilfen sein und zu einer größeren Verbreitung der Luftfilter oder anderen geeigneter Raumlufttechnischen Anlagen beitragen. Mit einem Förderprogramm in Höhe von zwei Millionen Euro könnten im Land Bremen 2.000 Räume mit einem entsprechenden Gerät oder einer Anlage ausgestattet werden. Somit werden sowohl die kurz- als auch mittelfristigen Folgen der Pandemie gemildert. Eine Finanzierung aus dem Bremen-Fonds (Land) sollte daher erfolgen.

Dabei muss ein Bremisches Luftfilterförderprogramm auch alle öffentlichen Einrichtungen des Landes im Blick halten. Hier sind es insbesondere die Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, in denen der Regelbetrieb vor Ort abzusichern ist. Es muss aber auch die Einrichtungen der Verwaltung umfassen, in denen es zu regelmäßigem und häufig wechselndem Publikumskontakt kommt. Die Funktion und Bedeutung der öffentlichen Verwaltung, die in ihrer demokratischen und soziales Ausrichtung Daseinsvorsorge leistet sowie technische Strukturen und öffentliche Güter bereitstellt, wird in Krisensituationen deutlich. Die Zugänglichkeit zu all diesen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auch in pandemischen Situationen nachhaltig abzusichern und regelhaft zu ermöglichen, wirkt letztlich demokratiestabilisierend. Hierfür ist es notwendig, die vom Bund zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen und eine entsprechende Hilfe bei der Unterstützung der Mittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. ein Bremisches Förderprogramm für Luftfiltergeräte und andere geeignete Raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Einrichtungen so aufzulegen, das die notwendige Hilfe zur Beantragung der staatlichen Fördermittel beim BAFA unkompliziert gewährt und gegebenenfalls eine ergänzende Finanzierung aus dem Bremen-Fonds (Land) anbietet.

2. ein Bremisches Förderprogramm für Luftfiltergeräte und andere geeignete Raumlufttechnische Anlagen mit einem Volumen von zwei Millionen Euro aufzulegen, von dem unter anderem der Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die Gastronomie, die Unterhaltungs- und Kunstbranche (etwa Clubs oder Theater) profitieren und bei dem bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro) pro Gerät bzw. Anlage je Raum erstattet werden,

3. das Förderprogramm bei weiterem Bedarf aufzustocken,

4. eine Finanzierung des Förderprogramms aus dem Bremen-Fonds (Land) sicherzustellen und 

5. der Bürgerschaft (Landtag) zwei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.