Kernpunkte der Finanz- und Haushaltspolitik der FDP

Positionspapier der Fraktion der FDP. Nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik bedeutet immer auch Generationengerechtigkeit. Haushaltsdisziplin muss die Maxime sein. Verschuldung, Sanierungsstau und ständig steigende Personalausgaben schränken die Handlungsmöglichkeiten zukünftiger Haushalte ein. Auch den kommenden Generationen muss durch verantwortungsvollen Umgang mit Steuereinnahmen und Haushaltsdisziplin noch politische Gestaltungskraft ermöglicht werden.

Kernpunkte der Finanz- und Haushaltspolitik der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft sind daher folgende:

1. Abgabenlast und unnötige Bürokratie senken 

Kern einer liberalen Finanzpolitik muss es sein, die Abgabenlast von Privatpersonen und Unternehmen zu senken, um Handlungsspielräume zu eröffnen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Chance erhalten, mehr erarbeitetes Geld für ein eigenverantwortliches Leben zur Verfügung zu haben – um bspw. eigenverantwortlich für das Alter vorzusorgen, das Eigenheim abzubezahlen oder für die Kinder zu sparen. Nur wenn der Staat den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Netto-Einkommen lässt, können Bürgerinnen und Bürger mehr Eigenverantwortung für das eigene Leben übernehmen. Deswegen muss die Einkommensbelastung für alle Einkommensschichten, insbesondere aber auch für die unteren und mittleren, reduziert werden.

Unternehmen leiden ebenfalls an hohen Abgaben: jeder vom Staat eingezogene Euro steht nicht mehr für Investitionen ins eigene Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Rücklagen für schwierige Zeiten zur Verfügung. Hier ist insbesondere der Mittelstand zu entlasten, der rund 99 % aller Unternehmen in Deutschland stellt und mit über 700 Milliarden € pro Jahr enorme Abgaben leisten muss. 

Neben hohen und komplizierten Steuersätzen und der Belastung durch Sozialabgaben zählen für uns auch zusätzlicher Aufwand und Ausgaben aufgrund unnötiger Bürokratie auf den Prüfstand. 

Ein attraktives, unkompliziertes Steuersystem fördert das Unternehmertum, Gründungen und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze und letztlich Wachstum und Innovation.

Bremen soll sich auf Landes- und kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass im Bund folgende Themen angegangen werden:

  • eine Vereinfachung des Steuersystems, bspw. durch Vereinheitlichung von Regelungen und einfacheren Pauschalsätzen,
  • Reduzierung der Abgabenlast für Bürgerinnen und Bürger, bspw. durch Reduzierung des Mittelstandsbauchs und entsprechende Abmilderung der Progression, 
  • eine Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Gebührensätzen, 

um unnötige Bürokratie für alle Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zu vermeiden.

Auf Ebene der Länder und Kommunen setzen wir uns für Steuereffizienz und Haushaltsdisziplin ein und fordern bspw. 

  • eine Anpassung des Gewerbesteuerfreibetrages im Lande Bremen,
  • eine Prüfung und ggf. Abschaffung von Bagatellsteuern,
  • eine Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrages,
  • eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Unternehmen,
  • eine Vereinheitlichung von Altersgrenzen für die Kinderbetreuung und 
  • die Grundsteuerbremse sowie die Öffnungsklausel bei der Grundsteuer.

2. Kontinuierlicher Abbau von Schuldenberg und Sanierungsstau

Sowohl externe als auch „hausgemachte“ Faktoren, wie eine expansive Haushaltspolitik oder eine Erhöhung des öffentlichen Dienstes, führten in der Vergangenheit zu einer besonders hohen Verschuldung Bremens. Die nicht gelösten strukturellen Probleme des Stadtstaates tragen zum strukturellen Defizit Bremens bei. Die Bewältigung dieses Defizits mündete in einem enormen Sanierungsstau öffentlicher Infrastruktur, der, weiter vor sich hergeschoben, jährlich wächst.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Abkehr von der Schuldenbremse dabei keine Lösung ist. Zusätzliche Schulden beschränken lediglich die Handlungsmöglichkeiten zukünftiger Haushalte und Generationen. Den Schuldenstand Bremens kontinuierlich zu verringern muss daher innerhalb eines Tilgungsplans festgeschrieben werden, der vorgibt wie, bis wann und über welche Wege eine Schuldentilgung erreicht wird.

In Bremen gibt es nach wie vor keine einheitlichen Aussagen zur Höhe des Sanierungsstaus. Einig ist man sich lediglich darin, dass der Modernisierungs- und Erhaltungsbedarf sehr hoch ist. Eine einheitliche und vergleichbare Erhebung muss zügig vorangetrieben werden und danach zielgerichtet zu einem Konzept mit einem klaren Pfad zum Abbau des Sanierungsstaus verarbeitet werden.

Da sich der Sanierungsstau durch die Haushaltssituation nicht sofort beheben lässt, bedarf es eines Sanierungsplans. Unter Bezugnahme auf eine einheitliche Erhebung des Sanierungsbedarfs muss der Senat ein verbindliches und ressortübergreifendes Konzept aufstellen, 

  • in welchen Bereichen 
  • über welchen Zeitraum und 
  • durch welche Maßnahmen 
  • welche Sanierungsziele erreicht werden sollen

und diese Ziele mit konkreten und messbaren Zahlen zu hinterlegen.

Es muss innerhalb eines konkreten Sanierungspfads zwingend eine Priorisierung mit einer klaren Zeitvorgabe geben. Damit einhergehend muss der Senat ebenfalls klarstellen, an welchen Stellen für diese schrittweise Sanierung über die nächsten 15 bis 20 Jahre möglicherweise nicht dringliche oder sekundär zu priorisierende Ausgaben entsprechend umgewidmet werden. 

Ziel muss ein ausgeglichener Haushalt, kontinuierliche Schuldentilgung und eine gute und moderne Infrastruktur sein.

Wir fordern 

  • ein einheitliches Konzept mit einem klaren Pfad zum Abbau des Sanierungsstaus,
  • einen Schuldentilgungsplan und damit einhergehend
  • den Aufbau eines Infrastrukturfonds.

3. Effiziente Verwaltungsstrukturen statt Personalzuwachs ohne Konzept

Der öffentliche Dienst steht vor besonderen Herausforderungen in einer Phase des Auf- und Umbruchs. Die zunehmende Digitalisierung, Home-Office und ein Aufbrechen herkömmlicher Arbeitszeitmodelle treffen auch den öffentlichen Dienst. Verkrustete Strukturen und Hierarchien, Beförderungs- und Entgeltmodelle müssen daher aufgebrochen werden, um weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Dabei müssen insbesondere für Mangelberufe in der öffentlichen Verwaltung (wie Architekten, Ärzte oder Ingenieuren) attraktive Stellen geschaffen werden, die sich in die fragile Tarifstruktur integrieren lassen. Auf den Prüfstand gehört dabei nach wie vor das Personalvertretungsgesetz. 

Nach einer langen Phase von Personaleinsparungen mit dem Rasiermesser wächst das Personal im öffentlichen Dienst wieder stark. Den Bürgerinnen und Bürgern kann nicht mehr sinnhaft vermittelt werden, warum die Mitarbeiterzahl in den Behörden seit Jahrzehnten wächst und wächst – und das in Teilen sogar überproportional zum Bevölkerungswachstum. Hier muss der Senat gegensteuern und durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass die Verwaltung schlank, schnell und kostenoptimiert aufgestellt ist.

Zunehmende Digitalisierung kann im ersten Moment einen Mehrbedarf an Personal verursachen, muss aber perspektivisch zu Personaleinsparungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des aktuellen Leistungsniveaus führen und dafür mit entsprechenden, verbindlichen Konzepten hinterlegt werden. Daher fordert die FDP-Fraktion Bremen den Senat auf, geeignete Maßnahmen und Konzepte vorzulegen, wie der Personalaufbau gestoppt und perspektivisch zurückgedreht werden kann, ohne die Qualität und das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verschlechtern.

Durch eine zunehmende Regelungsdichte steigen nicht nur Aufwand und Kosten für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, sondern auch auf die öffentliche Verwaltung kommen immer neue Aufgaben zu. Diese sind einer Aufgabenkritik zu unterstellen mit dem Ziel, unnötige Regelungen abzuschaffen und die Verwaltung von unnötigen Fesseln zu befreien. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvereinbarungen gehören auf den Prüfstand.

Wir fordern 

  • eine Überprüfung des Personalvertretungsgesetzes,
  • eine Attraktivierung des öffentlichen Dienstes, u.a. mit einer Orientierung der Beförderungs- und Entgeltmodelle am Arbeitsmarkt der freien Wirtschaft,
  • eine Aufgabenkritik der öffentlichen Verwaltung und Abschaffung überflüssiger oder nicht mehr zeitgemäßer Regelungen, um die öffentliche Verwaltung zu entfesseln und
  • die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Konzepte, wie mithilfe der Digitalisierung der Personalaufbau gestoppt werden kann bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Qualität und Angebot für die Bürgerinnen und Bürger.