Externe Evaluation zur kontinuierlichen Verbesserung frühkindlicher Bildung

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Bildung, auch frühkindliche Bildung, muss Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder gewährleisten – unabhängig vom sozialen Hintergrund, vom Bildungsstand der Eltern oder ihrer Nationalität, aber auch unabhängig von der Region oder der einzelnen Einrichtung, in der die Kinder aufgenommen werden.

Bremen hat in den letzten Jahren den quantitativen Ausbau in der Betreuungslandschaft mit großem Nachdruck betrieben. Stimmen die Planungen des Senats, wird die Zahl der unversorgten Kinder in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken. Chancengleichheit in all diesen Einrichtungen aber kann nur gelingen, wenn eine hohe Betreuungsqualität in Form einer einheitlichen Struktur-, Orientierungs- und Prozessqualität gewährleistet ist. Der Bremer Bildungsplan für Kinder im Alter von 0-10 Jahren stellt für pädagogische Fachkräfte, Träger und Eltern eine gemeinsame Grundlage für die Unterstützung von Lernprozessen, die Entwicklungsbegleitung und die Erziehung der Kinder dar, auch für die Bildungsbegleitung der Kinder in ihrem Bildungsverlauf formuliert er klare Ziele. Die Basis für Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung ist damit gelegt und etabliert.

Zukünftig muss das Augenmerk – auch vor dem Hintergrund der wachsenden Trägervielfalt – auf der Verbesserung und Absicherung der Bildungsqualität liegen. Steigende Zahlen von Kindern etwa mit Sprachförderbedarfen zeigen die Notwendigkeit an. Gleichmäßig hohe Bildungsqualität in Kitas hat klare Voraussetzungen: ein professionelles und qualifiziert geleitetes Team, gestützt von qualitätsbewussten Trägern und Fachberatern. Der Begriff Qualität darf dabei nicht parallel und beliebig von Trägern, politisch Verantwortlichen in der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung oder gar von privaten Betreibern definiert werden. Vielmehr bedarf es einer wissenschaftlich begründeten, zuverlässig wie stringenten Qualitätsbewertung. Grundlage dafür sind einerseits interne Reflexionen, andererseits aber vor allem Qualitätsanalysen auf der Basis einer externen Evaluation. Vor dem Hintergrund pluraler Ausbildungswege für das Personal in den Einrichtungen und zunehmender Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams kommt diesem Aspekt in den nächsten Jahren eine steigende Bedeutung zu.

Auch die aktuelle Pandemielage macht diese Forderung nicht obsolet, muss doch zunehmend wieder der Bildungsgedanke in den Mittelpunkt rücken. Umso wichtiger ist es, ein Qualitätsmessinstrument mit externer Evaluation für den frühkindlichen Betreuungsbereich in Bremen und Bremerhaven zu etablieren, dass träger- und konzeptunabhängig ist und die Umsetzung des Bremer Bildungsplan für Kinder im Alter von 0-10 Jahren kontrolliert.

Eine solche externe Evaluation muss verschiedene Bereiche abdecken: Räume und Ausstattung einerseits, aber auch die Professionalität des Teams andererseits. Sie muss die Einzeleinrichtung in den Blick nehmen, aber auch die durch den Träger gewährte Unterstützung sowie die trägerintern organisierte Fachberatung der Kollegen und Kolleginnen vor Ort. Eine solche Evaluation geschieht nicht um ihrer selbst Willen oder gar um den Druck auf das Personal vor Ort zu erhöhen. Vielmehr hat sie das Ziel, positive Entwicklungen vor Ort zu identifizieren und zu stärken. Gleichzeitig kann nur der Blick von außen Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe hervortreten lassen.

Wissenschaftliche Erkenntnisse lassen heute keinen Zweifel mehr daran, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf und damit für die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten jedes einzelnen ist. Umso wichtiger ist es, in diesem Bildungsbereich eine Fehlerkultur zu etablieren, die eine stetige Verbesserung und Bedarfsanpassung zum Ziel hat.

Hat Bremen mit dem Institut für Qualitätsentwicklung für das Land Bremen (IQHB) die Notwendigkeit einer Evaluation für den schulischen Bereich anerkannt, muss folgerichtig auch für den frühkindlichen Bereich entsprechend nachgesteuert werden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Anzuerkennen, dass der Erfolg guter frühkindlicher Bildung in den Bildungseinrichtungen immer wieder einer kritischen Revision bedarf, um Verbesserungs- und Anpassungsbedarfe zu identifizieren, um auf der Basis klarer Bedarfe die Einrichtung in ihrer Arbeit vor Ort optimal und individuell unterstützen zu können.
  2. Sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein entsprechender externer Evaluationsbedarf zur Qualitätssicherung in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung anerkannt und finanziell abgesichert wird sowie der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung im Verlaufe des nächsten Jahres über ein entsprechendes Engagement zu berichten.
  3. Zu prüfen, in welchen Städten im Bundesgebiet bereits mit professionellen Anbietern erfolgreich zusammengearbeitet wird und einen entsprechenden Bericht der Deputation für Kinder und Bildung bis zum Dezember 2020 vorzulegen.
  4. Auf der Basis eines solchen Berichtes gleichzeitig zu formulieren, wie auch für das Land Bremen eine entsprechende externe Evaluation im Kitajahr 2021/2022 umgesetzt werden kann.