Die Zukunft des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße in Bremen jetzt planen und die Bedingungen inklusiven Lernens für den Förderschwerpunkt ESE neu definieren.
Antrag der Fraktion der FDP.
„Und dann kommt das wahre Leben. Und man sieht eben, dass Förderschulen an ganz vielen Stellen etwas ermöglichen, das an der normalen Schule nicht möglich ist.“ Mit diesem Statement hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Februar dieses Jahres die Debatte um das Pro und Contra von Förderschulen neu belebt.
Bremen ist 2009 einen wichtigen Schritt gegangen und hat sich früher als viele andere Städte dazu bekannt, alle Kinder gemeinsam im Regelbetrieb zu beschulen. Die mitgewachsene Struktur aus Unterstützungsangeboten durch das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sichert das System der allumfassenden inklusiven Beschulung flankierend ab. Abgerundet wird diese Struktur mit Förderzentren für Seh- und Hörgeschädigte sowie einem für schwer körperbehinderte Kinder. Ihre dauerhafte Existenz steht nicht in Frage. Eine Ausnahme ist die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße. Hier finden Kinder und Jugendliche eine vorübergehende Bildungsheimat, die besonders starken Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung (Förderbedarf ESE) haben. Vorgesehen ist diese Schule im inklusiven Schulsystem Bremens nicht, weshalb sie schon 2019 geschlossen werden sollte. Nun soll sie 2024 ihren Betrieb einstellen – so der politische Wille der Regierungskoalition. Die offensichtliche Notwendigkeit einer erneuten Verlängerung des Betriebs der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße bis 2024 zeigt unmissverständlich den Bedarf an einem Beschulungskonzept für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf ESE an.
Das Bekenntnis zur inklusiven Beschulung steht für keine Fraktion in Frage. Aus diesem klaren Bekenntnis ergibt sich die Notwendigkeit, die Schule an der Fritz-Gansberg-Straße zu erhalten und den Bedarfen der Stadt angepasst auszustatten. Erhält Bremen diesen Standtort nicht, läuft die Stadt Gefahr, dass einige Schülerinnen und Schüler nicht mehr beschult werden können. Experten lassen keinen Zweifel daran, dass es immer Kinder und Jugendliche geben wird, die aufgrund ihrer herausfordernden Verhaltensweisen eine besondere individuelle Förderung brauchen, die über die regelhaften Beschulungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen an Grund- und Oberschulen hinaus geht und die aktuell mit den systemimmanenten Ressourcen nicht geleistet werden kann. In gut ausgestatteten Übergangssystemen muss auch zukünftig das herausfordernde und grenzüberschreitende Verhalten und dessen Entstehungsgeschichte Beachtung finden.
Vor einer Schließung der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße im Jahr 2024 muss deshalb klar sein: Für alle Schülerinnen und Schüler, auch für die Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf ESE, gibt es in Bremen geeignete Bildungsformen, die professionelle, räumliche und strukturelle Standards gewährleisten und das Ziel der individuell bestmöglichen Bildung jedes einzelnen erreichbar machen. Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 muss der Senat der Stadtbürgerschaft einen Plan vorlegen, wie auch in Bremen Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf ESE nach 2024 Bildung ermöglicht wird. Eine erneute Verlängerung des Standortes zu den aktuellen Bedingungen ist dabei keine Option.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, zum Ende des Schuljahres 2020/2021 einen mit Expertenvertretern erarbeiteten Plan für den Schulstandort an der Fritz-Gansberg-Straße vorzulegen und gleichzeitig zu definieren, wie die Bildung von Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf ESE nach 2024 gesichert wird sowie gleichzeitig über den Verlauf und die Zwischenergebnisse des Planungsprozesses in der städtischen Deputation für Kinder und Bildung vierteljährlich zu berichten.