Die Außengastronomie in Zeiten von Corona stärken – Gebührenerlass und Entbürokratisierung möglich machen.

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Auf Grund der Corona-Pandemie dürfte das Jahr 2020 für die deutsche Wirtschaft zu einem der schlechtesten Jahre seit Bestehen der Bundesrepublik werden. Besonders hart wurden die Branchen getroffen, die auf Grund der notwendigen Lockdown-Maßnahmen ihrem Geschäft gar nicht oder nur geringfügig nachgehen konnten. Eine dieser Branchen ist die Gastronomie, die in vielen Fällen bis auf ein kleines Außer-Haus-Geschäft kaum Umsätze gemacht haben.

Seit dem 18. Mai sind die Restaurants in Bremen wieder unter strengen Hygieneauflagen geöffnet. Dabei kommt der Außengastronomie eine besondere Rolle zu, da draußen die Ansteckungsgefahr deutlich reduziert ist. Gleichzeitig spielt sie eine enorm wichtige Rolle, um den kostendeckenden Betrieb vieler Restaurant überhaupt zu ermöglichen.

Am 22. Mai haben die Koalitionsfraktionen in Bremerhaven bereits angekündigt, dass die Seestadt auf die Pachteinnahmen für öffentliche Außenflächen verzichten wird und gleichzeitig unbürokratische Erweiterungen der Außenflächen ermöglichen wird.

Viele Gastronomiebetriebe kämpfen in Bremen derzeit ums Überleben. Der Lockdown führte zu einer massiven Störung der Geschäftsgrundlage der Gastronomie, ein Grund die den befristeten Pachterlass rechtfertig. Umso wichtiger ist es, seitens der Stadt Bremen, auf die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen für dieses Jahr zu verzichten. In Kombination mit dem Gebührenverzicht braucht es eine unbürokratische Lösung für Restaurants, die bereits eine Außengastronomie haben und diese vergrößern möchten. Darüber hinaus sind aber auch kreative Lösungen für die Restaurants gefragt, die bisher keine Außengastronomie haben. Dafür sollen nicht benötigte öffentliche Flächen aktiv an die umliegenden Restaurants angeboten werden und kostenlos für die Benutzung für das Jahr 2020 überlassen werden.

Neben den direkten Effekten für die Gastronomie haben die notwendigen finanziellen und bürokratischen Erleichterungen auch Einfluss darauf, wie lebendig die Stadt ist und welche strukturellen Stärken die Stadt und Ortsteile mittel- und langfristig haben. Die Gastronomie trägt einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Stadtleben bei. Ein Wegbrechen der vielfältigen Gastronomie in Bremen würde sich zudem negative auf den Tourismus auswirken.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. Umgehend die notwenigen Schritte einzuleiten, um die Gastronomie von den Gebühren bei der Nutzung von öffentlichen Außenflächen zu befreien;
  2. Umgehend eine Arbeitsgruppe „Außengastronomie“ unter Beteiligung des Stadtmarketings, der WfB, des Ordnungsamtes und der DEHOGA Bremen einzurichten, welche im Weiteren,
    • sofort die notwendigen Schritte einleitet, um Gastronomen die unbürokratische Vergrößerung ihrer Außengastronomie zu ermöglichen;
    • umgehend öffentliche Flächen im Stadtgebiet identifiziert, die sich für die Außengastronomie eignen und diese nahegelegenen Restaurants anbieten;
    • zeitnah mit den Beteiligten weitere wichtige Schritte und Maßnahmen erarbeitet und umsetzt, um die Außengastronomie nachhaltig zu stärken;
  3. der städtischen Deputation für Wirtschaft und Arbeit sowie der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung innerhalb von einem Monat zu berichten.