Polizei entlasten – Schwertransporte von Privaten begleiten lassen

Antrag der Fraktion der FDP.

Die Ortspolizeibehörden im Land Bremen sehen sich zweifellos mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert. Gerade im Zuge der Flüchtlingskrise und der stetig wachsenden Gefahr durch den internationalen Terrorismus sind diese Aufgaben in den vergangenen Jahren eher mehr als weniger geworden. Deshalb ist es an der Zeit, die Polizeibehörden im Land Bremen endlich von Aufgaben zu entlasten, die problemlos von Dritten übernommen werden können. Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) ist solch eine Aufgabe. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden im Land Bremen mehr als 10.000 solcher GST durch die Polizei begleitet. Allein bei der Bremer Ortpolizei sind hierfür 6.373 Arbeitsstunden angefallen. Damit droht die GST-Begleitung bei einer weiteren Zunahme, die bei der Polizei hierfür vorgehaltenen Kapazitäten zu übersteigen. Gleichzeitig ist die Begleitung von GST, auch nach Angaben des Senators für Inneres, alles andere als zweckdienlich: Die Polizei im Land Bremen könne schlichtweg nicht flexibel genug den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung tragen. Viel schwerer wiegt in diesem Zusammenhang jedoch die Tatsache, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben fehlen, wenn sie GST begleiten.

Um hier für eine Entlastung zu sorgen, hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund bereits im Jahr 2012 zu einer Änderung der Straßenverkehrsordnung und entsprechender nachrangiger Verwaltungsvorschriften aufgefordert. Ziel dieser Änderungen soll es sein, dass die Begleitung von GST von privaten Dritten als Verwaltungshelfer der Polizei übernommen werden kann. Bisher stockt der Prozess zur Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene jedoch. Hierbei rechnet man im Hause des Senators für Inneres noch mit einer mehrjährigen Umsetzungsdauer.

Um trotz der fehlenden vollumfänglichen rechtlichen Regelung für die Begleitung von GST bei den Ortspolizeibehörden im Land Bremen für Entlastung zu sorgen, werden daher im Rahmen eines Modellprojekts GST ohne Begleitung per Einzelerlass zugelassen. Bisher betrifft diese Regelung ausschließlich Transporte des Windenergieanlagenherstellers ENERCON, bei denen auf Begleitung verzichtet werden kann, sofern baugleiche Transporte vorgenommen werden. Dies stellt zwar einen ersten Schritt zur Entlastung der Polizei dar, schöpft jedoch nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus. So wird die Begleitung von GST in Niedersachsen durch private Dritte deutlich umfassender erleichtert.

Im Rahmen eines Pilotprojekts, das bis zur Änderung der Straßenverkehrsordnung durch den Bund durchgeführt werden soll, kann eine vom Niedersächsischen Ministerium des Inneren festgelegte, begrenzte Anzahl von Personen zu Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten qualifiziert werden. Diese sind ausnahmslos für die Begleitung von GST bestellt und erhalten dem- entsprechend auch nur eingeschränkte Befugnisse. Neben den eingeschränkten Befugnissen, die sich ausschließlich auf den Bereich der Verkehrsregelung beschränken, ist vor allem eine dreijährige praktische Berufserfahrung in diesem Bereich Grundvoraussetzung, um Hilfspolizeibeamter werden zu können. Damit ließe sich die Polizei im Bereich der GST-Begleitung auch da deutlich entlasten, wo dies heute noch nicht möglich ist, weil ein verkehrsregelnder Eingriff polizeilicher Befugnisse bedarf.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, binnen drei Monaten nach Beschlussfassung ein Konzept vorzulegen, dass

  1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Anstellung privater Dritter als Hilfspolizeibeamtin- nen und -beamte bei den Ortspolizeibehörden im Land Bremen mit der ausschließli- chen Zuständigkeit der Begleitung von GST im Land Bremen aufzeigt,
  2. die Notwendigkeit zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes (insbesondere § 76 „Hilfspolizeibeamte“) zum Einsatz von Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten prüft,
  3. klare Voraussetzungen für die Eignung von Personen zur Anstellung als Hilfspolizeibeamtin und -beamter zur Begleitung von GST definiert,
  4. Strecken mit einem hohen GST-Begleitungsaufwand für die Polizei definiert, auf denen zukünftig Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte die Begleitung dieser Transporte übernehmen können,
  5. den genauen Bedarf an Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten zur Begleitung von GST auf den genannten Strecken identifiziert und
  6. die kurzfristige Umsetzbarkeit dieses Modells zum Frühjahr 2017 – möglicherweise in Kooperation mit Niedersachsen – erörtert.

    Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
    Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft