Wie sind die Resozialisierungsprogramme im Land Bremen aufgestellt?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Für eine erfolgreiche Präventionsstrategie gegen Kriminalität sind Resozialisierungsprogramme ein wichtiger Bestandteil, um unter anderem entlassenen Straftätern einen Neustart in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Land Bremen gibt es mehrere solcher Programme, einige davon bereits seit vielen Jahren. Diese haben zahlreiche Haftentlassene bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt. Des Weiteren unterstützen solche Programme ebenfalls bei der Suchtbehandlung, wenn eine Abhängigkeit besteht. Vor diesem Hintergrund soll nachgefragt werden, wie diese Resozialisierungsprogramme im Land Bremen gefördert werden und wie erfolgreich die einzelnen Programme sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viele und welche Resozialisierungsprogramme für entlassene Häftlinge gibt es im Land Bremen? Bitte aufschlüsseln nach:
- Förderprogramm;
- Anzahl der Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer;Programmziel;
- jährliche Gesamtfördersumme aus öffentlichen Mitteln.
- Wie viele Personen haben in den Jahren 2020 bis 2025 an den einzelnen Programmen teilgenommen? Bitte aufschlüsseln nach:
- Resozialisierungsprogramm;
- Alter; Geschlecht;Straftatbeständen;
- Erfolgreicher Teilnahme-, bzw. Abbruchsquote.
- Aus welchen Haushaltsmitteln bzw. von welchen öffentlichen Stellen werden die einzelnen Programme finanziert? Bitte für die Jahre 2020 bis 2026 angeben und weiterhin aufschlüsseln nach:
- Fördersumme;
- Art der Fördermittel.
- Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmer für die Jahre 2020 bis 2025?
- Welche Vorteile bzw. Nachteile ergeben sich für Straffällige, die bereits während der Haft an solchen Programmen teilnehmen?
- Welche Bewertung zugrunde erfolgt die „Erfolgreiche“ Teilnahme an einer Maßnahme?
- Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden nach Abschluss des jeweiligen Förderprogramms erneut straffällig? Bitte aufschlüsseln nach:
- Resozialisierungsprogramm;
- Straftatbestand.
- Wie sind in Bremen die Rückfallquoten für Straffällige nach Verbüßung ihrer Strafe, die nicht an einem solchen Resozialisierungsprogramm teilgenommen haben?
- Bei welchen Straftatbeständen war eine auffällig hohe Rückfallquote zu beobachten, sowohl bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Resozialisierungsprogrammen sowie bei Personen, die nicht an solchen Programmen teilgenommen haben?
- Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten nach Abschluss der Maßnahmen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, eine Ausbildung oder eine andere berufliche Maßnahme vermittelt werden?
- Was sind nach den Erfahrungen der Fachkräfte die häufigsten Herausforderungen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft?
- In welchem Umfang können bestehende Angebote aufgrund fehlender Plätze, begrenzter personeller Kapazitäten oder anderer Faktoren derzeit nicht oder nicht im gewünschten Umfang genutzt werden?
- Werden die eingesetzten finanziellen Mittel und die erzielten Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen regelmäßig gegenübergestellt oder anderweitig evaluiert, um gegebenenfalls erfolgreiche Ansätze auszubauen oder Angebote anzupassen?
- Plant der Senat eine Erweiterung bzw. Einschränkung bestehender Resozialisierungsprogramme? Dabei bitte insbesondere auf geplante finanzielle, personelle und sonstige Aufstockungen bzw. Kürzungen bei einzelnen Trägern eingehen.