Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Welchen Beitrag leistet KwerWege beim Übergang aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Im Land Bremen waren zum 31. Dezember 2025 rund 2.300 Menschen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Gleichzeitig ist es erklärtes politische und fachliches Ziel, ihre Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne von Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken und die Zahl der Übergänge aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Tatsächlich gelingt dies bundesweit bislang nur in sehr geringem Umfang.
Mit dem Projekt „Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt“ wurde für Bremen und Bremerhaven ein neues Modellvorhaben auf den Weg gebracht, das die bisherigen Ansätze weiterentwickeln soll. Dabei setzt das Projekt ausdrücklich auf eine enge Zusammenarbeit von Werkstätten, Integrationsfachdiensten und Arbeitgebern sowie die kontinuierliche Begleitung der leistungsberechtigten Personen. Ein wichtiger Meilenstein für das Übergangsmanagement in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde zudem in der Entwicklung des Vermittlungsdienstes KwerWege gesehen, den Menschen, die im Martinshof Bremen im Arbeitsbereich beschäftigt sind, in Anspruch nehmen können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie haben sich die Aufgaben, Angebote sowie die personelle Ausstattung von KwerWege seit Gründung entwickelt und wie verteilen sich die personellen Ressourcen aktuell auf Akquise, Beratung und Betreuung (inkl. Stundenumfang)?
  2. Wie viele Personen werden derzeit von KwerWege in welchen Bereichen begleitet und wie viele wurden seit Gründung jeweils jährlich in welchem Umfang betreut und vermittelt? Bitte dabei differenzieren nach Beratungen, Praktika, unterstützte sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder sonstige Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  3. Wie haben sich die Vermittlungsquoten in den allgemeinen Arbeitsmarkt seit Gründung von KwerWege jeweils jährlich entwickelt?
    a. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse bestanden nach sechs, 12 und 24 Monaten noch fort?
    b. Wie viele Personen sind in die Werkstätten zurückgekehrt, aus welchen Gründen und wie lange dauerten die Beschäftigungsverhältnisse durchschnittlich?
  4. Wie bewertet der Senat die Vermittlungserfolge von KwerWege anhand der erzielten Vermittlungen und der Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse?
  5. Wie und in welcher Höhe wird KwerWege seit Gründung finanziert?
    a. Wie hoch sind die jährlichen Personal- und Sachkosten?
    b. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fallkosten?
  6. Wie erfolgt der Zugang zum KwerWege-Angebot?
    a. Wie werden potenzielle Teilnehmer für eine Vermittlung in Praktika und eine unterstützte oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung identifiziert?
    b. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich einer aktiven Ansprache und der Gewinnung neuer Teilnehmer für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt?
  7. Mit welchen Branchen und Unternehmen arbeitet KwerWege derzeit zusammen?
    a. Wie hat sich die Zahl der Partnerbetriebe seit Gründung entwickelt?
    b. Wie lange bestehen Kooperationen in der Regel und wie viele Unternehmen werden durchschnittlich pro Jahr als neue Kooperationspartner gewonnen?
  8. Wie viele Arbeitgeber beschäftigten nach einer ersten Vermittlung weitere Menschen mit Behinderungen bzw. welche Betriebe arbeiten regelmäßig mit KwerWege zusammen?
  9. Welche Branchen weisen die höchsten Vermittlungs- und Übernahmequoten auf; in welchen Branchen bestehen nach Ansicht des Senats Potentiale, in welchen Vermittlungshemmnisse?
  10. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen bietet KwerWege Arbeitgebern, auch mit Blick auf Konfliktmanagement, Unterstützung bei Anträgen oder Team-Beratungen, vor, während und nach der Einstellung von Menschen mit Behinderungen und welche Rückmeldungen liegen hinsichtlich der Qualität und des Nutzens der angebotenen Unterstützung seitens der Unternehmen vor?
  11. Welche Kenntnis hat der Senat, dass trotz Begleitung durch KwerWege sowohl Anspruchsberechtigte als auch Unternehmen Schnittstellenprobleme haben, bspw. im Kontakt zu beteiligten Stellen wie Kostenträgern, Ämtern und Behörden; welche Handlungsbedarfe werden gesehen?
  12. Wie verortet sich KwerWege im Modellvorhaben „Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt“ und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst konkret?
  13. Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen, die nicht in einer Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind, eine qualifizierte Unterstützung und Vermittlung erfahren?