Gesundheitsrisiko Hitze: Wie gut sind Bremer Kliniken und Pflegeeinrichtungen gerüstet?

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Länger anhaltende Hitzeperioden und hohe sommerliche Temperaturen bergen insbesondere für vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen, Pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen erhebliche Risiken. Für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungensind können hohe Temperaturen ohne wirksamen Hitzeschutz mitunter lebensgefährlich sein. So steigt ab 30 °C das Sterblichkeitsrisiko für ältere und kranke Menschen, da der Körper bei Hitze seine Temperatur kaum noch ausgleichen kann. Zum Stichtag 19. Juli 2026 meldete das RKI fast 10.000 hitzebedingte Todesfälle deutschlandweit und damit mehr als in jedem Gesamtjahr seit 2016.

Während der Hitzeschutz an Arbeitsplätzen durch ein Temperatur-Stufenmodell geregelt ist, existieren für Patienten- und Bewohnerzimmer in Einrichtungen des Gesundheitswesens keine konkreten Anforderungen und Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen. Auch die gerade geänderte Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz bleibt vage und sieht lediglich die Sicherstellung einer angemessenen Raumtemperatur während des ganzen Jahres vor.
Mit dem Hitzeaktionsplan und der Klimaanpassungsstrategie hat sich der Senat ehrgeizige Ziele gesetzt, um die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu begrenzen. Gleichzeitig wird im Hitzeaktionsplan darauf hingewiesen, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens resilienter gegenüber Hitzeereignissen werden müssen und sowohl organisatorische als auch bauliche Maßnahmen erforderlich seien. Exemplarisch genannt werden Hitzeschutzfenster oder kühle Räume zur Medikamentenlagerung; Klimaanlagen hingegen kommen nicht vor.

Inzwischen haben die Hitzeperioden der vergangenen Jahre deutlich gemacht, dass insbesondere nicht klimatisierte Pflege- und Patientenzimmer die Bewohner an die Grenze ihrer Belastbarkeit bringen. Vertreter der Krankenhausgesellschaft weisen zudem darauf hin, dass erhebliche Investitionen in Verschattung, Kühlung, energetische Sanierung und klimaresiliente Gebäudetechnik notwendig seien. Doch über die Finanzierung notwendiger Investitionen wird zwischen Bund und Ländern weiterhin gestritten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um den Hitzeschutz für Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen steht und wie Patienten und Bewohner zukünftig wirksam vor den Folgen zunehmender Hitzeperioden geschützt werden sollen.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Welche Auswirkungen hatten die diesjährigen Hitzeperioden nach Kenntnis des Senats auf Krankenhäuser, Notaufnahmen und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen?
    a. In welchen Kliniken und Pflegeeinrichtungen wurden in den Bewohner- bzw. Patientenzimmern Raumtemperaturen von mehr als 26°C, 28°C oder 30°C gemessen?
    b. Inwiefern ist es zu Einschränkungen des Betriebs, technischen Problemen, Verlegungen auf Stationen bzw. Zimmern und Überlastungen, auch personell, gekommen?
    (Bitte aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  2. Mit welchen Maßnahmen wurden die Patienten von Krankenhäusern sowie die Bewohner von Pflegeeinrichtungen während der diesjährigen Hitzeperioden konkret geschützt und wie bewertet der Senat die Effektivität der Maßnahmen?
  3. Welche Maßnahmen des Hitzeaktionsplans betreffen Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen (stationär, teilstationär und ambulant)?
    a. Welcher Umsetzungsstand wurde bei den Maßnahmen bislang jeweils erreicht?
    b. Welche befinden sich in Planung?
    c. Welche Maßnahmen konnten bislang nicht umgesetzt werden und aus welchen Gründen?
    d. Welche Kennzahlen erhebt der Senat zur Bewertung des Hitzeschutzes: nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
  4. Welche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verfügen zwischenzeitlich über Gebäude-Analysen (Heat Maps) zur Identifizierung von Risikobereichen und über systematische Hitzeschutzpläne?
  5. Inwiefern liegt mittlerweile der angekündigte gemeinsame Leitfaden für den Umgang mit akuten Hitzeereignissen vor und welche Mindestanforderungen und Standards gelten inzwischen landesweit?
  6. Wann und mit welchem Ergebnis wurde der bauliche Hitzeschutz von Krankhäusern und (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen erfasst und wie bewertet der Senat das Ergebnis?
  7. Welche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verfügen in Patienten- bzw. Bewohnerzimmern über
    a. Klimaanlagen?
    b. wärmegedämmte Dächer und Fassadendämmung?
    c. kühlende Zimmerdecken und moderne Lüftungsanlage?
    d. außenliegenden Sonnenschutz und moderne Verschattungen?
    e. Bis zu welchen Außentemperaturen bieten die Maßnahmen unter a. bis d. jeweils wirksamen Hitzeschutz?
  8. Welche finanziellen Unterstützungen haben die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren für Hitzeschutz-Maßnahmen erhalten? (Bitte jeweils jährlich mit Einrichtung, Maßnahme sowie Finanzierungshöhe und -quelle angeben.)
  9. Wie hoch beziffert der Senat den Gesamtinvestitionsbedarf für einen klimaresilienten Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bis 2035?
    (Bitte maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
  10. Wie bewertet der Senat die derzeitige Aufgabe- und Finanzierungsverteilung zwischen, Bund, Ländern, Kommunen und Einrichtungsträgern hinsichtlich der Finanzierung von Investitionen in den baulichen und technischen Hitzeschutz von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?
  11. Welche Anpassungsbedarfe sieht der Senat bei rechtlichen und technischen Vorgaben, um den Hitzeschutz in Einrichtungen des Gesundheitswesens schneller, einfacher und kostengünstiger umsetzen zu können?
  12. Welche grundsätzliche Position vertritt der Senat zum Einsatz von Klimaanlagen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und wie bewertet er den Einsatz von Klimatechnik in Verbindung mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder Geothermie?
  13. Inwiefern plant der Senat, bei Krankenhaus- und Pflegeheimneubauten sowie im Zuge von Sanierungen Anforderungen an die Klimatisierung festzulegen? Falls nein, warum nicht?
  14. Hält der Senat angesichts der prognostizierten Zunahme von Tagen mit hohen Temperaturen und Tropennächten die bisher überwiegend passiven Maßnahmen zum Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin für ausreichend?
  15. Hält der Senat die in der Klimaanpassungsstrategie verankerte Zielsetzung, den „vermehrten Einsatz von Klimageräten“ zu vermeiden, für zeitgemäß? Falls ja, warum? Falls nein, welche Änderungen sind geplant?