Nebentätigkeiten, vergütete Funktionen und Transparenzpflichten von Mitgliedern des Senats

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Nach Recherchen des Weser-Kuriers und von buten un binnen war der Senator für Finanzen und Bürgermeister Björn Fecker auch während seiner Amtszeit als sogenannter UEFA Match Delegate tätig, mit mehreren Einsätzen im europäischen Ausland, Tagespauschalen und übernommenen Reise- und Hotelkosten. Die Tätigkeit wurde dem Senat nach dessen eigener Auskunft nicht angezeigt und nicht genehmigt.

Artikel 113 Absatz 1 der Landesverfassung bestimmt, dass mit dem Amt eines Senatsmitglieds die Ausübung einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar ist; der Senat kann die Beibehaltung gestatten. § 4 Absatz 2 des Senatsgesetzes knüpft daran eine Rechtsfolge: Wem die Beibehaltung einer Berufstätigkeit gestattet wird, erhält statt der vollen Amtsbezüge eine Aufwandsentschädigung von vierzig vom Hundert des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11.

Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf, nach welchen Kriterien der Senat über Anzeige- und Genehmigungspflichten entscheidet, wer diese Prüfung vornimmt und wie für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wird, welche vergüteten Tätigkeiten Senatsmitglieder neben dem Regierungsamt ausüben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

I. Tätigkeit und ihre Behandlung durch den Senat

  1. Seit wann übt Björn Fecker die Tätigkeit als UEFA Match Delegate aus, und hat er sie seit seinem Amtsantritt als Senator für Finanzen und Bürgermeister im Juli 2023 fortgeführt?
  2. Bei welchen Einsätzen war er seit seinem Amtsantritt für die UEFA tätig? Bitte nach Datum, Ort, Wettbewerb, Funktion und Dauer aufschlüsseln.
  3. Hat Björn Fecker diese Tätigkeit gegenüber dem Senat, dem Präsidenten des Senats oder der Senatskanzlei angezeigt? Falls ja: wann und in welcher Form? Falls nein: aus welchem Grund?
  4. Wurde die Tätigkeit vom Senat genehmigt? Falls ja: durch welchen Beschluss und mit welcher Begründung? Falls nein: warum nicht?
  5. Hat der Senat geprüft, ob die Tätigkeit unter Artikel 113 Absatz 1 BremLV fällt? Falls ja: wer hat die Prüfung vorgenommen und mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht?

II. Rechtliche Einordnung nach Artikel 113 BremLV und § 4 Absatz 2 Senatsgesetz

  1. Handelt es sich bei der Tätigkeit als UEFA Match Delegate nach Auffassung des Senats um eine Berufstätigkeit im Sinne von Artikel 113 Absatz 1 BremLV? Falls nein: anhand welcher Kriterien grenzt der Senat eine vergütete, in Organisationsstrukturen eingebundene und mit Berichts- sowie Vertraulichkeitspflichten verbundene Funktion von einer Berufstätigkeit ab?
  2. Hätte eine Genehmigung als Beibehaltung einer Berufstätigkeit nach Artikel 113 Absatz 1 Satz 2 BremLV die Rechtsfolge des § 4 Absatz 2 Senatsgesetz ausgelöst?
  3. Wurden die Amtsbezüge von Björn Fecker aufgrund der Tätigkeit reduziert? Falls nein: warum nicht?
  4. Teilt der Senat die Auffassung, es obliege zunächst dem jeweiligen Senatsmitglied selbst zu beurteilen, ob eine Tätigkeit anzeige- oder genehmigungspflichtig ist? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Auffassung, und durch wen wird diese Einschätzung überprüft?
  5. Wer trägt innerhalb des Senats die Verantwortung dafür, dass die Tätigkeit eines Senatsmitglieds rechtlich geprüft wird, wenn das Mitglied selbst keine Anzeige erstattet, die Tätigkeit dem Senat oder der Senatskanzlei aber anderweitig — etwa durch öffentliche Berichterstattung — bekannt wird?

III. Zahlungen, geldwerte Vorteile und Spenden

  1. Welche Vergütungen sowie welche von Dritten übernommenen Reise-, Hotel- und sonstigen Sachleistungen hat Björn Fecker im Zusammenhang mit der Tätigkeit erhalten, und ist dem Senat deren Höhe bekannt?
  2. Ist die spätere Spende erhaltener Zahlungen nach Auffassung des Senats für die Frage der Anzeige- oder Genehmigungspflicht rechtlich relevant?

    IV. Mögliche Interessenkonflikte
  3. Sieht der Senat einen möglichen Interessenkonflikt oder dessen Anschein, wenn der Senator für Finanzen eine vergütete Funktion für eine im professionellen Fußball tätige Organisation ausübt?
  4. War Björn Fecker seit seinem Amtsantritt an Senats-, Haushalts- oder Verwaltungsentscheidungen mit Bezug zu Fußball oder Sport beteiligt (unter anderem Bremer Fußball-Verband, DFB, DFL, UEFA, Werder Bremen, Sportinfrastruktur)? Falls ja: hat er sich in solchen Fällen für befangen erklärt?
  5. Übt Björn Fecker seit seinem Amtsantritt weitere vergütete Funktionen im Bereich Fußball oder Sport aus, und wurden diese angezeigt beziehungsweise genehmigt?

V. Verfahren, Transparenz und Konsequenzen

  1. Gibt es im Senat verbindliche Regeln und ein zuständiges Verfahren zur Anzeige und Prüfung von Nebentätigkeiten, vergüteten Funktionen und geldwerten Vorteilen von Senatsmitgliedern? Falls nein: warum nicht?
  2. Führt der Senat eine Übersicht über angezeigte oder genehmigte Tätigkeiten von Senatsmitgliedern, und ist diese der Bürgerschaft oder der Öffentlichkeit zugänglich?
  3. Sind dem Senat derzeit weitere vergütete Nebentätigkeiten oder geldwerte Vorteile amtierender Senatsmitglieder neben dem Amt bekannt? Falls ja: welche und durch wen?
  4. Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Senatsmitglied eine anzeige- oder genehmigungspflichtige Tätigkeit nicht anzeigt oder ohne Genehmigung ausübt?
  5. Sieht der Senat eine Regelungslücke zwischen Artikel 113 BremLV, dem Senatsgesetz und der Praxis, und beabsichtigt er, klare Anzeige-, Genehmigungs- und Transparenzregeln für Senatsmitglieder zu schaffen? Falls nein: warum nicht?

VI. Abschließende Bewertung

  1. Bewertet der Senat die Tätigkeit von Björn Fecker als UEFA Match Delegate rückblickend als mit dem Amt des Senators für Finanzen und Bürgermeisters vereinbar?
  2. Bewertet der Senat es als sachgerecht, dass diese Tätigkeit nicht angezeigt und nicht genehmigt wurde und die Öffentlichkeit erst durch Medienrecherchen davon erfuhr?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um vergleichbare Unklarheiten künftig auszuschließen?