Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die lange Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen ist seit Jahren ein Ärgernis für die Menschen im Land Bremen. Auch in diesem Jahr haben die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven erneut einen Spitzenplatz unter den langsamsten Finanzämtern Deutschlands erreicht. Während 2017 die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen 72,9 Tage in Bremen und 86 Tage in Bremerhaven gedauert hat, betrug die Bearbeitungsdauer im Bundesdurchschnitt lediglich 52,5 Tage. Damit liegt die Bearbeitungsdauer in Bremen, trotz 8 Tage schnellerer Bearbeitung im Vergleich zum Vorjahr, noch immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Insbesondere angesichts der zunehmend digitalen Abgabe von Steuererklärungen im Arbeitnehmerbereich erscheint dieser dramatische zeitliche Mehraufwand in Bremen unerklärlich:

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen je Finanzamt in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017?

2. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen jeweils im Durchschnitt in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer entsprechend im Landesdurchschnitt in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017?

3. Wie viele Eingänge von Steuererklärungen gab es jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? (Bitte nach den einzelnen Finanzämtern aufschlüsseln.)

4. Wie viele Beschäftigte wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 zur Bearbeitung von Steuererklärungen in den einzelnen Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven eingesetzt?

5. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt, sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in Papierform eingegangen?

6. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt, sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in elektronischer Form eingegangen?

7. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer insgesamt in Bremen und Bremerhaven sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für die Bearbeitung von Steuererklärungen in Papierform und für die Bearbeitung von Steuererklärungen in elektronischer Form?

8. Welche genaue Ausstattung umfasst der Arbeitsplatz der Beschäftigten für den Bereich der Steuererklärungen?

9. Welche zusätzliche Hardware, wie beispielsweise ein zweiter Monitor zur gleichzeitigen Bearbeitung elektronisch eingesandter Formulare und Belegen zu elektronisch eingesandten Steuererklärungen, wird den Beschäftigten im entsprechenden Bereich zur Verfügung gestellt?

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP