Zustand und Barrierefreiheit der Bremer Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen – 2. Versuch

Große Anfrage der Fraktion der FDP. 

Am 18. Oktober 2019 hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage mit den untenstehenden Fragen an den Senat gestellt (Drs. 20/50 S). Der Senat antwortete nach Fristverlängerung am 7. Januar 2020 (Drs. 20/109 S) nur ungenügend auf die Fragen. Eine Reihe von Fragen wurde mit Allgemeinplätzen beantwortet. Beispielsweise wurde gleich auf die erste Frage nach dem Zustand der Gehwege geantwortet, dass sich diese in einem „verkehrssicheren Zustand“ befänden. Die eigentliche Frage nach dem konkreten Zustand bezogen auf bestimmte Indikatoren und bestimmte Stadtteile wurde nicht beantwortet. Dieser Umstand ist insbesondere auch insoweit nicht zufriedenstellend, da die Bestandsaufnahme für Gehwege, laut Antwort zur Frage sechs, alle zwei, vier oder acht Wochen und für Brücken und Unterführungen zweimal jährlich durchgeführt wird. Dadurch müsste eine differenzierte und auf die Stadtteile bezogene Auskunft möglich sein.

Der Senat hat damit das Fragerecht des Parlaments missachtet. Erst im Februar 2019 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen das Fragerecht des Parlaments in einer ähnlichen Sache erneut gestärkt (St 1/18). Mit Urteil aus Februar 2017 (St 4/16) hat der Staatsgerichtshof bereits in der Vergangenheit klargestellt, dass der Senat zulässigerweise gestellte Anfrage grundsätzlich zutreffend und vollständig beantworten muss. Die Befriedigung des Kerns des Informationsverlangens muss durch den Senat in jedem Fall sichergestellt werden. Die Fragen sind seitens des Senats so auszulegen, dass die parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann.

Gemäß § 24 Abs. 2 S. 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft wird hiermit beantragt, die Antwortfrist des Senats auf drei Wochen zu verkürzen. Die Fragen wurden größtenteils in der vorliegenden Form bereits an den Senat gerichtet und dieser hat die Fragen nur ungenügend beantwortet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Wie ist aktuell der Zustand der Bremer Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen hinsichtlich Straßen(aus)bauzustand, Begehbarkeit, Sicherheit und Sauberkeit? Bitte für Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile getrennt benennen.
  2. Wie hat sich der Zustand der Bremer Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen hinsichtlich Straßen(aus)bauzustand, Begehbarkeit, Sicherheit und Sauberkeit in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte für Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile separat benennen.

 

  1. Welche und wie viele Gehwege, Brücken und Unterführungen sind nicht barrierefrei gestaltet und welche Beteiligten sind hier besonders betroffen? Wie hat sich dieser Zustand in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte für Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile separat benennen.

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Sanierungsstau der Bremer Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen hinsichtlich Straßen(aus)bauzustand, Begehbarkeit, Sicherheit und Sauberkeit? Wie hat sich der Sanierungsstau in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte für Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile separat benennen.

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Sanierungsstau der Bremer Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen hinsichtlich der Barrierefreiheit? Wie hat sich der Sanierungsstau in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte für Gehwege, Fußgängerbrücken und Unterführungen für das gesamte Stadtgebiet und die einzelnen Stadtteile separat benennen.

 

  1. Wie häufig werden im Bremer Stadtgebiet Bestandsaufnahmen bezüglich Zustand, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit der Bürgersteige, Gehwegüber- und Unterführungen durchgeführt?

 

  1. Welche und in welcher Höhe stehen der Stadt Bremen in den kommenden vier Jahren finanzielle Mittel für die Sanierung (Barrierefreiheit) der Gehwege, Fußgängerbrücken beziehungsweise Gehwegüber- und Unterführungen zur Verfügung?“

 

  1. Wie genau werden die Gehwege, Über- und Unterführungen fachlich geprüft und wie werden die Bestandsaufnahmen (Mängellisten) und die Durchführung der Bauwerksprüfung dokumentiert und ausgewertet? Welche moderne Technik kommt hier zum Einsatz? Bitte detailliert für die einzelnen Prüfzyklen und Begehungen aufführen und erläutern.