Wie stellt der Bremer Senat die politische Neutralität staatlich geförderter Zuwendungsempfänger sicher? – Transparenz, Compliance und Kontrollmechanismen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Wahrung der parteipolitischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen ist ein zentraler Bestandteil rechtsstaatlicher Prinzipien und sichert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die faire und sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel. Aus liberaler Sicht ist es unerlässlich, dass Steuergelder nicht dazu genutzt werden, parteipolitische Agenden zu fördern oder politische Einflussnahme zu betreiben. Gleichzeitig erkennen wir an, dass politische Bildungsarbeit und gesellschaftlicher Diskurs essenzielle Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind – jedoch muss hierbei eine klare Trennlinie gezogen werden, damit staatliche Fördermittel nicht zur Unterstützung parteipolitischer Interessen missbraucht werden.

Als FDP-Fraktion setzen wir uns für eine transparente und regelkonforme Vergabepraxis öffentlicher Fördermittel ein. Zuwendungsempfänger, die staatliche Unterstützung erhalten, müssen sich an klare Compliance-Regeln halten und dürfen ihre Plattform nicht zur parteipolitischen Beeinflussung nutzen. Eine effektive Kontrolle und Evaluierung sind daher essenziell, um sicherzustellen, dass die Mittel im Sinne der Gesellschaft und nicht einzelner politischer Strömungen eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Sicherstellung der parteipolitischen Neutralität durch das Land Bremen geförderter Zuwendungsempfänger und die dahinterstehenden Kontrollmechanismen:

  1. Wie stellt der Bremer Senat sicher, dass eine klare Abgrenzung zwischen parteipolitischer Neutralität und politischer Bildungsarbeit oder allgemein politischer Arbeit, die im demokratischen Diskurs erforderlich ist, erfolgt?
  2. Welche Kriterien wendet der Senat an, um zwischen legitimer politischer Bildungsarbeit und unzulässiger parteipolitischer Einflussnahme durch Zuwendungsempfänger zu unterscheiden?
  3. Welche rechtlichen oder administrativen Vorgaben gelten im Land Bremen für Zuwendungsempfänger, die öffentliche Mittel erhalten, in Bezug auf die Wahrung der parteipolitischen Neutralität?
  4. Enthalten Zuwendungsbescheide oder Fördervereinbarungen des Landes Bremen konkrete Klauseln zur politischen Neutralität der geförderten Organisationen? Wenn ja, welche Vorgaben sind darin festgelegt?
  5. Welche spezifischen Compliance-Regeln oder Leitlinien gibt das Land Bremen Zuwendungsempfängern vor, um sicherzustellen, dass diese keine parteipolitische Einflussnahme mit den bereitgestellten öffentlichen Mitteln betreiben?
  6. Wie stellt der Senat sicher, dass Zuwendungsempfänger die Vorgaben zur politischen Neutralität kennen und bereits bei der Projektplanung berücksichtigen (z. B. durch Schulungen, schriftliche Hinweise oder verpflichtende Erklärungen der Empfänger)?
  7. Müssen Zuwendungsempfänger dem Land Bremen regelmäßig Bericht über die Verwendung der erhaltenen Fördermittel und die Einhaltung der parteipolitischen Neutralität erstatten? Wenn ja, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen geschieht dies?
  8. Welche Maßnahmen zur Transparenz sind vorgesehen, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, dass Zuwendungsempfänger die Vorgaben zur parteipolitischen Neutralität einhalten (z. B. Veröffentlichung von Informationen über erhaltene Fördermittel und deren Verwendungszwecke)?
  9. Wie überprüft der Senat, ob Zuwendungsempfänger die Auflagen zur parteipolitischen Neutralität einhalten, und welche Evaluationsverfahren kommen hierfür zum Einsatz?
  10. In welchen zeitlichen Abständen werden Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Einhaltung der parteipolitischen Neutralität überprüft?
  11. Welche Stelle innerhalb der Senatsverwaltung ist für die Überwachung der parteipolitischen Neutralität von Zuwendungsempfängern zuständig?
  12. Welche konkreten Kontrollmechanismen hat das Land Bremen eingerichtet, um Verstöße gegen die parteipolitische Neutralität von Zuwendungsempfängern zu erkennen, und wie werden diese Mechanismen in der Praxis umgesetzt?
  13. Werden bei Zuwendungsempfängern stichprobenartige oder regelmäßige Prüfungen (z. B. Vor-Ort-Kontrollen oder Durchsicht von Publikationen) zur Überprüfung der parteipolitischen Neutralität durchgeführt? Wenn ja, wie häufig erfolgen diese Prüfungen und nach welchen Kriterien werden die zu prüfenden Organisationen ausgewählt?
  14. Gibt es ein Meldesystem oder eine Anlaufstelle, über die Verstöße gegen das Neutralitätsgebot durch Zuwendungsempfänger gemeldet werden können? Wenn ja, wie wird mit solchen Hinweisen verfahren?
  15. Welche Sanktionen oder Konsequenzen sind vorgesehen, wenn ein Zuwendungsempfänger gegen die Vorgaben zur parteipolitischen Neutralität verstößt (etwa Rückforderung der Mittel oder Ausschluss von zukünftigen Förderungen)?
  16. Welche Kriterien wendet der Senat an, um zwischen legitimer politischer Bildungsarbeit und unzulässiger parteipolitischer Einflussnahme durch Zuwendungsempfänger zu unterscheiden?
  17. Plant der Senat, die bestehenden Vorgaben oder Kontrollmechanismen zur Wahrung der parteipolitischen Neutralität von Zuwendungsempfängern anzupassen oder zu erweitern, um deren Einhaltung künftig noch besser sicherzustellen? Wenn ja, welche Änderungen oder neuen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?