Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Pflege und Versorgung

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sind mit einem erheblichen administrativen Aufwand konfrontiert und müssen neben ihrer eigentlichen Aufgabe, der Versorgung von Pflegebedürftigen, eine Vielzahl von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten erfüllen, die zum Teil erhebliche Personalkapazitäten binden.

Weil das Potential zur Entbürokratisierung enorm ist, hat der Bund in den vergangenen Jahren verschiede Schritte zur Reduzierung bürokratischer Lasten eingeleitet. Doch stellt sich die Frage, wie diese Entlastungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie tatsächlich in den Einrichtungen ankommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche regelmäßigen Melde-, Dokumentations-, Nachweis- und Berichtpflichten bestehen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen im Land Bremen gegenüber welchen Stellen und bei welchen dieser Pflichten werden gleiche oder vergleichbare Informationen mehrfach erhoben?
  2. In welchen Bereichen bestehen Überschneidungen zwischen den Anforderungen und inwiefern könnten diese Anforderungen nach Einschätzung des Senats zusammengeführt oder gegenseitig anerkannt werden bzw. welche Gründe stehen einer weiterführenden Nutzung entgegen?
  3. In welchem Umfang werden im Land Bremen bereits vorhandene digitale Daten aus Pflegedokumentationssystemen für Prüfungen und behördliche Verfahren genutzt, und in welchen Fällen müssen die Einrichtungen Information weiterhin gesondert aufbereiten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat ein „Once-Only“-Prinzip nicht nur für pflegebezogene Meldungen und Nachweise, sondern auch für technische und sicherheitsrelevante Prüf- und Dokumentationspflichten in der Pflege umzusetzen, so dass Daten nur einmal erhoben und anschließend zwischen den zuständigen Stellen genutzt werden können?
  5. Wie häufig wurde in den vergangenen fünf Jahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Regelprüfungen nach § 28 Abs. (1) des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes aufgrund einer vorausgegangenen Prüfung ohne erhebliche Mängel zu verschieben?
  6. In wie vielen Einrichtungen wäre nach vorliegenden Prüfergebnissen eine solche Verschiebung grundsätzlich möglich?
  7. Wie bewertet der Senat eine Verlängerung der Regelprüfungsintervalle durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht auf zwei Jahre, sofern die Einrichtung zuvor qualifiziert und mängelfrei geprüft wurde, und welches Potential wird dadurch gesehen, Einrichtungen und Aufsichtsbehörde zu entlasten, ohne den Schutz der Bewohner zu beeinträchtigen?
  8. Welche Bürokratiebelastungen in der Pflege sind dem Senat für das Land Bremen in den vergangenen zwei Jahren bekannt geworden bzw. wurden an ihn durch bspw. die Einrichtungen, Pflegedienste oder deren Interessenvertretungen herangetragen?
    1. In welchen Fällen konnten konkrete Entlastungen erzielt bzw. hat sich der Senat gegenüber dem Bund oder im Bundesrat für Nachbesserungen eingesetzt?
    2. Welche Bremer Initiativen zur Entbürokratisierung in der Pflege befinden sich aktuell im Verfahren?
  9. Welche konkreten Bürokratieabbauziele in der Pflege verfolgt der Senat?
    1. Welche davon liegen eigener Zuständigkeit und welche erfordern Änderungen auf Bundesebene?
    2. Inwiefern wird bei der Erarbeitung landesrechtlicher Regelungen systematisch geprüft, ob eine bestehende Pflicht im Gegenzug entfallen kann?