Weiterbildung der Arbeitnehmer fördern – Bremisches Bildungsurlaubsgesetz modernisieren
Antrag der Fraktion der FDP.
Auf Basis des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen zum Zweck der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung ermöglicht. Obwohl der persönliche, berufliche und gesamtwirtschaftliche Nutzen der beruflichen Weiterbildung belegt ist, nehmen nur etwa drei Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen ihr Recht auf Bildungsurlaub wahr.
Angesichts des Strukturwandels und der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt wird die berufliche Weiterbildung zukünftig einen noch bedeutenderen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit leisten. Zudem ermöglicht sie es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Veränderungen selbstbestimmt zu begegnen. Allerdings werden die geltenden Regelungen des Bremischen Bildungsurlaubgesetzes den veränderten Anforderungen und Bedarfen berufsbezogener Weiterbildung nicht gerecht. Eine Anpassung der gegenwärtig geltenden Regelungen an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes ist somit notwendig und kann eine Erhöhung der Akzeptanz und der Weiterbildungsbeteiligung bewirken.
Schon die Bezeichnung der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zweck der Weiterbildung gewährten Freistellungen als Bildungs„urlaub“ ist im Hinblick auf die tatsächlichen Ziele und den beabsichtigten Charakter der Bildungsangebote unzweckmäßig und missverständlich und bietet Potential zur Diskreditierung. Sowohl mit der Bezeichnung „Urlaub“ als auch mit dem Sachverhalt, dass einige der von den Weiterbildungsträgern im Rahmen von Bildungsurlaub offerierten Bildungsangebote einen deutlich überwiegenden Freizeit- oder Sportcharakter erkennen lassen, ist das Risiko verbunden, dass der enorme Wert einer konzentrierten, berufsbezogenen Weiterbildung in den Betrieben verkannt wird. Vor dem Hintergrund ist auch eine stärkere Fokussierung der Weiterbildung auf berufsrelevante Bildungsinhalte angemessen und gleichermaßen im Interesse sowohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Zur Steigerung der Akzeptanz ist die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dahingehend zu stärken, dass die Hälfte der Dauer der anerkannten Bildungsveranstaltung durch arbeitsfreie Zeit auszugleichen ist.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
- die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung zu modernisieren und in diesem Zusammenhang
- den unzweckmäßigen Begriff Bildungs-„urlaub“ im Bremischen Bildungsurlaubsgesetz durch eine Bezeichnung zu ersetzen, die den Wert einer konzentrierten, berufsbezogenen Weiterbildung unmissverständlich zum Ausdruck bringt.
- eine Stärkung der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Freistellung zum Zweck der Weiterbildung vorzusehen, indem die Hälfte der Dauer der anerkannten Bildungsveranstaltung durch arbeitsfreie Zeit auszugleichen ist.
- bei der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen eine stärkere Fokussierung der Weiterbildung auf berufsrelevante Bildungsinhalte vorzunehmen.
Julie Kohlrausch, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP