Wachstum ermöglichen: Welche Standortperspektive bietet Bremen OHB?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die OHB SE ist ein Schlüsselunternehmen des Bremer Luft- und Raumfahrtstandorts. Ihre Investitionen sichern hochqualifizierte Arbeitsplätze, technologische Kompetenz und private Wertschöpfung. Gerade angesichts wachsender nationaler und europäischer Raumfahrtinvestitionen muss Bremen ein Standort sein, an dem Unternehmen schnell, eigenverantwortlich und rechtssicher investieren können.
Nach einem Bericht von buten un binnen und MDR Investigativ vom 3. August 2026 prüft OHB zusätzliche Produktionskapazitäten in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Sachsen gilt demnach als ernsthafter Kandidat. Aus dem Umfeld der sächsischen Staatsregierung und aus Wirtschaftskreisen wird berichtet, OHB sehe Defizite bei der Unterstützung der Flächensuche und bei der Dauer von Genehmigungsverfahren in Bremen.
Nach Veröffentlichung des Berichts erklärte die Wirtschaftsförderung Bremen, OHB eine Erweiterungsfläche in unmittelbarer Nähe des Hauptsitzes angeboten zu haben. Die Unternehmensspitze wolle voraussichtlich Mitte August über den Investitionsstandort entscheiden.
Unternehmen benötigen keine unverbindlichen Standortbekenntnisse, sondern geeignete Flächen, verlässliche Zeitpläne, klare Ansprechpartner und zügige Genehmigungen. Bremen sollte im Standortwettbewerb vor allem durch gute Rahmenbedingungen überzeugen und nicht erst reagieren, wenn private Investitionen bereits in andere Länder abzuwandern drohen.
Wir fragen den Senat:
- Seit wann sind dem Senat, dem Wirtschaftsressort und der Wirtschaftsförderung Bremen die allgemeinen Expansionspläne sowie die konkreten Flächen- und Produktionsbedarfe von OHB bekannt, und wann, durch wen und in welcher Form wurden diese erstmals gegenüber Stellen des Landes Bremen mitgeteilt?
- Welche Anforderungen hat OHB nach Kenntnis des Senats hinsichtlich
a) Flächengröße und Erweiterungsmöglichkeiten,
b) planungsrechtlicher Zulässigkeit,
c) zeitlicher Verfügbarkeit,
d) Energie- und Medienversorgung,
e) Verkehrserschließung,
f) Sicherheitsanforderungen sowie
g) Planungs- und Genehmigungszeiten
an einen möglichen Produktionsstandort gestellt? - Welche konkreten Grundstücke oder Flächen im Land Bremen wurden OHB seit dem 1. Januar 2024 angeboten oder als grundsätzlich geeignet vorgestellt? Bitte jeweils Standort, Nettofläche, Eigentumsverhältnisse, planungsrechtlichen Status, Erschließungsstand, frühestmögliche Verfügbarkeit und bestehende Nutzungseinschränkungen angeben.
- Um welche Fläche handelt es sich bei dem von der Wirtschaftsförderung Bremen öffentlich erwähnten Erweiterungsareal in unmittelbarer Nähe des OHB-Hauptsitzes, wann wurde dieses OHB erstmals angeboten und welche planerischen, eigentumsrechtlichen, erschließungstechnischen oder genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, bevor dort mit einer gewerblichen Nutzung begonnen werden könnte?
- Welche weiteren öffentlichen oder privaten Flächen wurden als mögliche Standorte geprüft, aus welchen Gründen wurden sie nicht weiterverfolgt und welche der geprüften Flächen wären aus Sicht des Senats innerhalb der nächsten zwölf, 24 beziehungsweise 36 Monate tatsächlich bebaubar?
- Seit wann ist dem Senat ein mögliches Interesse von OHB an der Horner Spitze bekannt, welche Gespräche wurden darüber mit dem Unternehmen geführt und welche hinsichtlich Lage, Größe und Verfügbarkeit gleichwertigen Alternativen wurden nach der Entscheidung gegen eine gewerbliche Entwicklung der Horner Spitze angeboten?
- Welche Gespräche über die aktuellen Expansionspläne von OHB haben seit dem 1. Januar 2025 zwischen Vertreterinnen oder Vertretern von OHB und Mitgliedern des Senats, der Senatskanzlei, des Wirtschaftsressorts, der WFB oder anderer zuständiger Behörden stattgefunden? Bitte Datum, beteiligte Stellen, Gesprächsgegenstand und vereinbarte nächste Schritte darstellen.
- Welcher konkrete Vorgang liegt dem Medienbericht zugrunde, wonach OHB eine Baugenehmigung erst eine Woche vor dem geplanten Baubeginn erhalten haben soll? Wann gingen der Antrag und die vollständigen Unterlagen ein, wann erfolgten Nachforderungen und wann wurde die Genehmigung erteilt? Falls der Vorgang dem Senat bislang nicht bekannt ist: Welche Schritte hat er seit der Berichterstattung zu dessen Aufklärung unternommen?
- Wie viele Bau-, Planungs-, Umwelt- und sonstige Genehmigungsverfahren von OHB wurden seit dem 1. Januar 2023 durch bremische Behörden bearbeitet, und wie hoch waren jeweils die Bearbeitungsdauer ab Eingang der vollständigen Unterlagen sowie die durchschnittliche und maximale Bearbeitungszeit?
- Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung und Koordinierung der für eine OHB-Erweiterung erforderlichen Verfahren hat der Senat eingerichtet oder angeboten, insbesondere hinsichtlich eines zentralen Ansprechpartners, einer ressortübergreifenden Projektgruppe, eines verbindlichen Verfahrensplans, paralleler Prüfungen und rechtlich möglicher Teilgenehmigungen?
- Welche öffentlichen Förderungen, Grundstücksvergünstigungen, Bürgschaften, Infrastrukturleistungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile wurden OHB im Zusammenhang mit der Standortentscheidung angeboten oder in Aussicht gestellt, aus welchen Haushalten sollen diese finanziert werden und welche privaten Investitionen beziehungsweise Arbeitsplatzwirkungen stehen ihnen gegenüber?