Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge durch die Stadtgemeinde
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Seit dem 01. Januar 2013 wurde die vormalige GEZ durch die so genannte Haushaltsabgabe ersetzt. Nunmehr sind die Städte und Gemeinden für das Eintreiben des Rundfunkbeitrages zuständig. Für die Stadt Bremen bedeutet dies, dass die Vollstreckungsstelle des Finanzamts Bremen-Nord als für die Stadtgemeinde zuständige Stelle der Finanzbehörde die Beiträge für den Beitragsservice Radio Bremen als Vollstreckungsbehörde einzieht. Abgesehen von dem insgesamt fragwürdigen Finanzierungsmodell für die öffentlichen Medien, entstehen durch die aktuelle Praxis gleichsam Probleme für die Städte und Gemeinden. Die Freien Demokraten setzten sich für die Präzisierung des Grundversorgungsauftrages des öffentlichrechtlichen Rundfunks sowie für eine klare Aufgabenbeschreibung ein, um den Rundfunkbeitrag nicht nur stabil zu halten, sondern um ihn mittelfristig auch auf die Hälfte absenken zu können. Parallel setzt sich die FDP konsequent für die Konsolidierung des Stadthaushaltes ein. Vor diesem Hintergrund erscheint die vorherrschende Praxis, den Rundfunkbeitrag über die Finanzbehörde eintreiben zu lassen, kontraproduktiv. Der Senat kürzt und spart an vielen Haushaltsstellen während bei der Vollstreckungsaufgabe für den Beitragsservice Radio Bremen möglicherweise finanzielle Lücken entstehen, die aus dem städtischen Haushalt geschlossen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie hoch beläuft sich aktuell der Rundfunkbeitrag, den die Stadt Bremen zahlt? Wie hat sich der Rundfunkbeitrag der Stadt Bremen zwischen 2013 und 2017 entwickelt (bitte jährlich und nach Ämtern aufschlüsseln)?
2. In wie vielen Fällen ist die Finanzbehörde seit dem 01. Januar 2013 als Vollstreckungsbehörde für den Rundbeitrag tätig geworden (bitte jährlich aufschlüsseln)?
3. Welchen Satz (ggf. Erstattungspauschale) pro Vollstreckungsfall wird der Stadtgemeinde erstattet? Welcher Betrag wurde insgesamt durch die Amtshilfe der Stadtgemeinde
jährlich seit 2013 erzielt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
4. Wie hoch belaufen sich die Verwaltungskosten der Stadtgemeinde pro Vollstreckungsfall? Welcher Betrag ist insgesamt durch die Amtshilfe der Stadtgemeinde jährlich seit 2013 an Verwaltungskosten entstanden (bitte jährlich aufschlüsseln)?
5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welcher Gehalts- bzw. Besoldungsgruppen der Finanzbehörde sind mit der Vollstreckung des Rundfunkbeitrages seit 1. Januar 2013 befasst (bitte jährlich aufschlüsseln)?
6. Wurden seit dem Einsetzen der Haushaltsabgabe die Verwaltungskosten der Stadtgemeinde im Kontext der Vollstreckung säumiger Beitragszahler gedeckt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
7. In wie vielen Fällen ist die Zwangsvollstreckung unterblieben und aus welchen Gründen?
Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP