Wie wird die Pflege von Rahmengrünflächen in den Kleingartengebieten künftig geregelt?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Die Bremer Kleingärten erfreuen sich nicht nur großer Beliebtheit, sondern sind auch wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Ein ansprechendes Erscheinungsbild sowie die Funktionalität und die Verkehrssicherung der Kleingartenanlagen sind durch vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V., der als Dachverband des organisierten Kleingartenwesens in Bremen über 100 Kleingärtnervereine vertritt, sicherzustellen.
In der Vergangenheit hat der Landesverband der Gartenfreunde darauf hingewiesen, dass die Aufteilung der zu pflegenden Rahmengrünflächen und die Bestimmungen zu deren Unterhaltung nicht mehr zeitgemäß sind. In der Folge soll die Anwendungspraxis vor Ort häufig nicht mehr den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Dies kann sowohl für die Stadtgemeinde Bremen als auch für den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. erhebliche Haftungsrisiken bergen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Welche Vereinbarungen und Bestimmungen zur Unterhaltung der Rahmengrünflächen bestehen für die Bremer Kleingartengebiete? Welche Pflege- und/oder Unterhaltungsmaßnahmen obliegen wem und wer haftet für Schäden?
2. Wie bewertet der Senat die mit dem Landesverband der Gartenfreunde e.V. geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen zur Unterhaltung der Rahmengrünflächen in den Kleingartengebieten?
3. Wie beurteilt der Senat die Aufteilung des Rahmengrüns und die damit verbundene Differenzierung der Pflege- und Unterhaltungsverantwortung?
4. Inwiefern teilt der Senat die Einschätzung des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V., dass die geltenden Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß und in der Anwendung vor Ort nicht mehr praktikabel sind?
5. Inwiefern hat der Senat Kenntnis, dass die Pflegemaßnahmen in den Kleingartengebieten nicht mehr den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen?
6. In wie vielen und welchen konkreten Fällen kam es zwischen den Vertragsparteien in den vergangenen fünf Jahren zu Unstimmigkeiten bei der Unterhaltungs- und/oder Verkehrssicherungspflicht?
7. Wie schätzt der Senat die Haftungsrisiken ein, die den Vertragspartnern durch eine nicht den Vereinbarungen entsprechende Ausführung entstehen könnten?
8. Inwiefern ist der Senat bereit, die Bestimmungen zur Unterhaltung der Rahmengrünflächen anzupassen? Wie kann eine Neuordnung zur Aufrechterhaltung eines ansprechenden Erscheinungsbildes, der Funktionalität sowie der Verkehrssicherung der Kleingartenanlagen konkret aussehen und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
9. Welchen Änderungsbedarf sieht der Senat in Bezug auf die Bestimmungen zur Unterhaltung von Bäumen auf den Rahmengrünflächen?
10. Inwieweit besteht ein Austausch mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. über eine Neuordnung der Unterhaltung des Rahmengrüns in den Kleingartengebieten?
Rainer W. Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und Fraktion der FDP