Unterhaltskostenvorschussstellen angemessen ausstatten und aufstellen
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesen Fällen springt – richtigerweise – der Staat ein und zahlt. Er kann sich das Geld aber grundsätzlich zurückholen.
Wie aus der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP „Fast 45 Millionen verschenkt – Inkonsequente Rückholung des Unterhaltskostenzuschusses – Kümmert sich Bremen nicht ums Geld?“ (Drs. 21/1218) hervorgeht, wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 allein in der Stadt Bremen Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe 46.106.969,09 Euro von säumigen Unterhaltsschuldnern zurückgefordert, die bisher noch nicht realisiert werden konnten. Hinzu kommen offene Forderungen in Höhe von 22.604.786,34 Euro aus Bremerhaven, so dass im Land Bremen insgesamt offene Forderungen in Höhe von 68.711.755,43 Euro aufgelaufen sind. Im Jahr 2015 lag diese Summe noch bei 4.877.045,96 Euro.
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,
1) Die Unterhaltsvorschussstellen, deren Beschäftigungsvolumen Vollzeit (VZÄ) trotz eines starken Anstiegs an Fällen in den vergangenen Jahren nahezu unverändert geblieben ist, personell so zu stärken, dass die durchschnittliche Fallzahl pro VZÄ zumindest wieder das Niveau des Jahres 2020 erreicht.
2) Die Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten der Unterhaltsvorschussstellen auszubauen.
3) Verbindliche Zielquoten für die mit der Rückholung befassten Mitarbeiter einzuführen und die Einhaltung dieser Zielquoten zu kontrollieren.
4) Gleichzeitig die derzeitige Organisationsstruktur der Rückholung zu überprüfen und in diesem Zusammenhang insbesondere
a) zu untersuchen, ob die Zusammenlegung der für Rückholung und Auszahlung zuständigen Bereiche im Jahr 2017 rückgängig gemacht werden sollte.
b) in Kontakt mit den anderen Bundesländern zu treten, um in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen dort zu einer Verbesserung der Rückholungsquote geführt haben.
5) Die im Rahmen der Überprüfung festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten zeitnah umzusetzen.
6) Sich in einer Bundesratsinitiative für folgende rechtliche Erleichterungen der Unterhaltsvorschussstellen einzusetzen:
a) Einführung einer Beweislastumkehr dahingehend, dass der Unterhaltspflichtige seine mangelnde Leistungsfähigkeit nachweisen muss.
b) Einführung eines neuen Zulässigkeitstatbestandes in § 30 Absatz 4 AO, der es den Finanzämtern erlaubt, Daten an Unterhaltsvorschussstellen zu übermitteln, soweit dies zur Feststellung der Leistungsfähigkeit von Unterhaltspflichtigen erforderlich ist, wie dies bspw. bei Sozialbehörden, Jobcentern oder Bafög-Ämtern möglich ist.
7) Bis zur Umsetzung der personellen Verstärkung sowie der Überprüfung bzw. der sich aus der Überprüfung ergebenden Vorbeugungsmaßnahmen der staatlichen Deputation für Jugend, Soziales und Integration quartalsweise über die Fortschritte bei der Umsetzung der genannten Maßnahmen zu berichten.