Umsetzung der Long-COVID-Richtlinie und Versorgung Betroffener im Land Bremen

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses soll eine strukturierte und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Ursache oder Ausprägung, darunter insbes. ME/CFS oder das Post-Vac-Syndrom, ermöglichen. Seit 2025 können die hierfür vorgesehenen Leistungen von den Ärzten über den EBM-Katalog extrabudgetär abgerechnet werden. 

Gleichzeitig wird die Versorgungssituation im Land Bremen von Betroffenen als unzureichend beschrieben. So soll es aktuell in Bremen keine Klinik geben, die auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID oder ME/CFS spezialisiert ist. Für eine gezielte Behandlung müssen Betroffene unter anderem nach Hannover oder Göttingen ausweichen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung wurde das bestehende Bremer Long-COVID-Behandlernetzwerk aufgrund rückläufiger Patientenzahlen eingestellt. Zugleich berichten Betroffene von Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Behandlern und bei der Klärung von Zuständigkeiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden seit 2025 mit Long-/Post-COVID, ME/CFS, Post-Vac oder weiteren Erkrankungen im Sinne der Long-COVID-Richtlinie behandelt? Bitte nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Kindern bis 17 Jahren und Erwachsenen ab 18 Jahren differenzieren.
  2. Wie häufig wurden seit 2025 die im EBM-Abschnitt 37.8 vorgesehenen Leistungen nach der Long-COVID-Richtlinie in Bremen und Bremerhaven abgerechnet? Bitte nach den jeweiligen Gebührenordnungspositionen differenzieren.
  3. Welche Erkenntnisse liegen vor, wie viele Patienten für eine spezialisierte Diagnostik oder Behandlung in andere Bundesländer überwiesen werden oder sich dort selbst um eine Behandlung bemühen; um welche Kliniken und Einrichtungen handelt es sich?
  4. Welche fachärztlichen und interdisziplinären Versorgungsangebote für Long-/Post-COVID, ME/CFS und Post-Vac bestehen derzeit in Bremen und Bremerhaven jeweils?
  5. Welche spezialisierten stationären und ambulanten Behandlungsangebote bestehen im Land Bremen für schwer oder komplex erkrankte Menschen und welche Angebote für Erwachsene und Kinder gibt es jeweils?
  6. Wie wird die Einstellung des Long-COVID-Behandlernetzwerkes kompensiert?
  7. Wie wird derzeit sichergestellt, dass schwer Erkrankte Zugang zu einer geeigneten Diagnostik und Behandlung sowie zur pflegerischen Versorgung erhalten?
  8. Welche Möglichkeiten bestehen im Land Bremen für interdisziplinäre Fallbesprechungen nach der Long-COVID-Richtlinie, insbes. für Hausärzte, die Patienten mit komplexen Krankheitsverläufen versorgen?
  9. Welche Maßnahmen hat der Senat seit Inkrafttreten der Long-COVID-Richtlinie ergriffen, um deren Umsetzung sicherzustellen; welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
  10. Welche Fortbildungsangebote zur Diagnostik und Versorgung von Long-/Post-COVID und ME/CFS stehen Ärzten und Gesundheitsfachkräften zur Verfügung und wie werden diese in Anspruch genommen?
  11. Welche Informationsangebote stellt das Gesundheitsressort für Betroffene und Angehörige bereit, und wie können sich Betroffene zentral über Behandlungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren?
  12. Wie bewertet der Senat die derzeitige Versorgungslage von Menschen mit Long-/Post-COVID, ME/CFS und Post-Vac im Land Bremen; welche Versorgungslücken bestehen und welche Maßnahmen sind erforderlich, um diese zu schließen?
  13. Anhand welcher Kennzahlen überprüft der Senat, ob die Umsetzung der Long-COVID-Richtlinie tatsächlich zu einer verbesserten Versorgungslage im Land Bremen geführt hat?