Umsatzsteuerbetrug auf Online-Plattformen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Der Onlinehandel boomt. Mittlerweile werden auf Online-Plattformen, sog. Online-Marktplätzen, Händler und Käufer aus aller Welt zusammengebracht, um ihre Güter unkompliziert international zu verkaufen. Die Umsätze, die durch Handel auf Online-Marktplätzen gemacht werden steigen jährlich.
Bei grenzüberschreitendem Onlinehandel müssen die Regularien beachtet werden, die in dem Land gelten, in das die Ware verkauft wird. Immer wieder wird jedoch bekannt, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten keine Umsatzsteuer für in Deutschland verkaufte Waren abführen. Damit schaden sie nicht nur dem Staat, sondern auch dem deutschen Einzelhandel, indem sie sich einen Preisvorteil in Höhe der Umsatzsteuer verschaffen.
Für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer sind nach Artikel 108 des Grundgesetzes die Länder zuständig.
Wir fragen den Senat:
1. Wie hoch waren bzw. wie hoch schätzt der Senat die Steuermindereinnahmen aufgrund einer Nichtabführung der Umsatzsteuer (USt) durch Händler aus Nicht-EU-Staaten beim Handel mit Waren auf Online-Plattformen in den Jahren 2015-2018 im Land Bremen jeweils?
2. Wie hoch waren bzw. wie hoch schätzt der Senat den Schaden durch Umsatzsteuerbetrug, bei dem durch betrügerisches Handeln die Vorsteuer-Erstattung fälschlicherweise veranlasst wird, in den Jahren 2015-2018 im Land Bremen jeweils?
3. Wieviele Händler auf Online-Plattformen aus Nicht-EU-Staaten hatten nach Ansicht des Senats in den Jahren 2015-2018 jeweils keine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer?
4. Wird der Senat untersuchen oder untersuchen lassen, ob diejenigen Händler aus Nicht-EU-Staaten, die in diesem Jahr eine Umsatzsteuernummer neu beantragt haben, in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit dem Handel auf Online-Plattformen gegen das UStG oder andere Steuergesetze verstoßen haben könnten?
a. Wenn ja, auf welche Weise soll diese Untersuchung genau stattfinden?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Maßnahmen gegen Umsatzsteuerhinterziehung einerseits und Umsatzsteuerbetrug andererseits werden bereits getroffen?
6. Wie viele Verfahren wegen Umsatzsteuerstraftaten oder Umsatzsteuerordnungwidrigkeiten wurden in den Jahren 2015-2018 im Land Bremen jeweils geführt?
7. Inwieweit ist nach Ansicht des Senats das Reverse Charge Verfahren geeignet Steuermindereinnahmen oder Steuerbetrug durch nicht abgeführte Umsatzsteuer zu verhindern?
Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP