Umfrage zur Arbeitszufriedenheit bei der Bremer Polizei durchführen

Antrag der Fraktion der FDP.

Wie der Sicherheitsbefragung im Land Bremen 2022 zu entnehmen war, ist ein weit überwiegender Teil der Befragten in unserem Bundesland mit der Qualität und Professionalität und auch der Verhaltensweisen unserer Polizei sehr zufrieden.  

Unbekannt ist dagegen, wie es um die Arbeitszufriedenheit der Polizei selbst steht. Ausweislich der Antwort des Senats auf die Anfrage der Fraktion der FDP zur „Arbeitszufriedenheit bei der Polizei“ (Drs. 21/41) „wurden in den letzten Jahren in Bremen keine Befragungen explizit mit dem Fokus auf „Arbeitszufriedenheit“ durchgeführt“. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurde der Antwort des Senats zufolge zuletzt im Jahr 2017 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. 

Mitarbeiterbefragungen zur Arbeitszufriedenheit werden in vielen Bremer Unternehmen regelmäßig durchgeführt. Sie sind ein anerkanntes Instrument, um die Meinungen und Einschätzungen der Mitarbeitenden eines Unternehmens zu erfassen und gewinnbringend auszuwerten. Dabei können sie unter anderem dazu beitragen, Motivation und Engagement der Mitarbeitenden zu erhöhen, die Bindung an den Arbeitgeber zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen.  

Es bedarf daher dringend einer umfassenden, durch einen professionellen, neutralen Anbieter durchgeführten Befragung zur Arbeitszufriedenheit der Polizei. Diesem Anspruch werden voraussichtlich weder die geplante Mitarbeiterbefragung in Bremerhaven, noch die in Kooperation mit der hkk Krankenkasse geplante Mitarbeiterbefragung für Bremen genügen. 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft stellt fest, dass regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zur Arbeitszufriedenheit Standard in allen Bremer Behörden sein sollten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. die Durchführung einer vollumfänglichen Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit bei den Bremer Polizeibehörden durch einen professionalen, neutralen Anbieter möglichst schnell auszuschreiben, 
  2. diese Befragung spätestens im zweiten Halbjahr 2024 durchzuführen,
  3. in Zukunft in regelmäßigen Abständen vollumfängliche Mitarbeiterbefragungen zur Arbeitszufriedenheit bei den Bremer Polizeibehörden durchzuführen.