Steuerbearbeitung in Bremen: Lange Wartezeiten, Fachkräftemangel und Digitalisierung – Wie effizient sind die Finanzämter im Jahr 2025?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen in Bremen und Bremerhaven stehen weiterhin im Fokus. Während Steuerpflichtige in anderen Bundesländern häufig schneller ihren Steuerbescheid erhalten, zeigt sich in Bremen und Bremerhaven ein uneinheitliches Bild. Diese Unterschiede werfen Fragen zur Effizienz der Bearbeitung auf, insbesondere im Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung der Finanzämter.
Ein zentraler Faktor für die Bearbeitungsgeschwindigkeit ist die Digitalisierung und Automatisierung von Steuerverfahren. Insbesondere die sogenannte Autofallquote – also der Anteil der Steuerfälle, die ohne manuelle Prüfung entschieden werden – spielt eine wesentliche Rolle.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1) Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen von Privatpersonen und von Unternehmen/Gewerbetreibenden/Selbstständige in den Finanzämtern Bremen und Bremerhaven in den letzten drei Jahren entwickelt (Veranlagungszeiträume bis einschließlich VZ 2024)? Bitte jeweils angeben, wie lange das Finanzamt Bremen und das Finanzamt Bremerhaven im Durchschnitt für die Bearbeitung benötigt haben und dabei die Jahreswerte vergleichend darstellen.
2) Wie hoch liegt aktuell der Anteil automatisiert bearbeiteter Fälle (Autofallquote) bei der Einkommensteuer im Land Bremen und wie hat sich dieser Wert seit Einführung der entsprechenden Verfahren entwickelt?
3) Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und Prozessoptimierung unternimmt der Senat, um die Bearbeitung zu beschleunigen und die Autofallquote weiter zu steigern? (Bitte dabei auf bereits umgesetzte Schritte wie verstärkte ELSTER-Nutzung, elektronische Belegübermittlung oder Scan-Verfahren sowie auf geplante Neuerungen eingehen.)
4) Wie stellt sich die personelle Ausstattung der bremischen Steuerverwaltung derzeit dar, insbesondere in den Finanzämtern Bremen und Bremerhaven? (Bitte die Entwicklung der Zahl der Sachbearbeiter/innen in den letzten Jahren skizzieren und angeben, ob und wie viele Stellen unbesetzt sind.)
a. Inwiefern haben Personalengpässe oder Krankenstandsquoten in den vergangenen Jahren die Bearbeitungszeiten beeinflusst?
b. Welche Strategien verfolgt der Senat, um dem Fachkräftemangel in den Finanzämtern entgegenzuwirken und die vorhandenen Mitarbeiter/innen zu entlasten?
5) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zur Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten in den Finanzämtern Bremen und Bremerhaven vor? Gibt es hierzu interne Erhebungen, Umfragen oder Studien, und wenn ja, welche Ergebnisse zeigen diese in Bezug auf Arbeitsbelastung, Motivation und Zufriedenheit?
6) Gibt es aktuell einen Bearbeitungsstau bei Steuererklärungen und wie groß ist dieser (z. B. gemessen an anhängigen Fällen oder Verzögerungen gegenüber dem Soll)?
a. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um etwaige Rückstände abzubauen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen?
b. Wird dabei aktuell auf zusätzliche Verstärkungskräfte oder außergewöhnliche Arbeitszeiten (wie freiwillige Samstagsarbeit oder Überstundenprogramme) zurückgegriffen oder sind solche Schritte geplant?
7) Das im Jahr 2017 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz zielt darauf ab, das Besteuerungsverfahren schneller, transparenter und effizienter zu gestalten. Welche konkreten Veränderungen und Verbesserungen hat Bremen seit der Einführung in Bezug auf Bearbeitungszeiten, Transparenz und Effizienz festgestellt? Wo gibt es noch Handlungsbedarf?
8) Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der aktuellen Bearbeitungsdauer auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wirtschaft in Bremen?
a. Führt die vergleichsweise lange Wartezeit auf Steuerbescheide – insbesondere bei unternehmerischen Steuerangelegenheiten wie Gewerbesteuerbescheiden – nach Einschätzung des Senats zu Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Bremen?
b. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus und welche weiteren Schritte werden unternommen, um die steuerlichen Verwaltungsabläufe im Interesse der Standortattraktivität zu verbessern?