Sonntagsarbeit im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dieser Grundsatz ergibt sich sowohl aus der Tatsache, dass Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage durch das Grundgesetz als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung geschützt sind, als auch aus dem Arbeitszeitgesetz. Es können aber auch Ausnahmegenehmigungen durch die Behörden erteilt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dafür ist es zum Beispiel erforderlich, dass die Arbeiten nicht auf Werktage verschiebbar sind.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsgebot wurden in Bremen und Bremerhaven in den letzten fünf Jahren gestellt (bitte nach Branchen aufgeschlüsselt jeweils insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?
  2. Wie viele Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsgebot wurden in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven erteilt (bitte nach Branchen aufgeschlüsselt jeweils insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?
  3. Wie viele beantragte Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsgebot wurden in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven versagt (bitte nach Branchen aufgeschlüsselt jeweils insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?
  4. Was waren die fünf häufigsten Gründe für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung insgesamt?
  5. Was waren die fünf häufigsten Antragsgründe für Ausnahmegenehmigungsanträge, denen stattgegeben wurde?
  6. Was waren die fünf häufigsten Antragsgründe in den Fällen, in denen die Genehmigung versagt wurde?
  7. Wie groß war die Mitarbeiterzahl der Firmen, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde – wie viele Betriebe hatten 0 bis 50, 51 bis 100, 101 bis 300, 301 bis 500, 501 bis 1000 und über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Bitte für Bremen und Bremerhaven für den abgefragten Zeitraum angeben)?
  8. In wie vielen der genehmigten Ausnahmefälle verfügte die antragstellende Firma über einen Betriebsrat, und in wie und in wie vielen Fällen hat der Betriebsrat diesem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zugestimmt?
  9. Gab es auch Fälle, in denen die antragstellende Firma über einen Betriebsrat verfügte, dieser dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zugestimmt hat und die Genehmigung dennoch verweigert wurde?
  10. Wenn ja, wie viele Fälle gab es und mit welchen Begründungen wurden die Genehmigungen versagt?
  11. Ist dem Senat bekannt, wie die in den Antragsgründen beschriebenen Begebenheiten bei den versagten Anträgen ohne Sonntagsarbeit bewältigt wurden und wenn ja, wie?
  12. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften für die Sonn- und Feiertagsarbeit wurden in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven vorgenommen (bitte jeweils insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?
  13. Wie oft hat es aufgrund der Überprüfungen Beanstandungen gegeben und welche Konsequenzen haben sich aus diesen Beanstandungen ergeben?