Schuljahr wiederholen oder wie begegnet der Senat coronabedingten Leistungsdefiziten bei Schülerinnen und Schülern im Land Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, stellte jüngst unmissverständlich fest, dass es – wie schon im vergangenen Schuljahr – aktuell nicht gelingen werde, die Lehrpläne zu erfüllen. Ein durch häufiges Lüften unterbrochener Tagesablauf, die quarantänebedingte hohe Zahl der Stundenausfälle und eine erneut drohende (Teil)Schließung der Schulen machen nach seiner Aussage die vollständige Umsetzung der Lehrpläne unmöglich. Er fordert für die Schülerinnen und Schüler deshalb die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr einlegen zu können, ohne es als Wiederholung auf Grund von Leistungsdefiziten zu werten. Für viele Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern würde diese Option viel Druck aus der jetzigen Situation nehmen. Für ihn ist deshalb das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres vorstellbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat die pandemiebedingten Leistungsdefizite der Schülerinnen und Schüler im Land Bremen und wie werden diese systematisch erhoben?
  2. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen plant der Senat schon jetzt, die in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 angelaufenen Defizite aufzuholen?
  3. Wie bewertet der Senat den aktuellen Vorstoß des Lehrerverbandes, ein Schuljahr freiwillig wiederholen zu können?
  4. Gibt es aktuell greifende Unterstützungsangebote oder Kapazitätspriorisierungen für Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar vor ihren Abschlussprüfungen stehen und wenn ja, welche sind es?
  5. Welchen Freiheitsspielraum haben die jeweiligen Schulleitungen, abhängig von der Altersstufe der Kinder und Jugendlichen, der Schulausstattung und der sozialen Zusammensetzung passgenaue Lösungen zu entwickeln, um den coronabedingten Leistungsdefiziten zu begegnen und wie werden sie dabei vom Senat unterstützt?

Beschlussempfehlung:

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