Schulen in freier Trägerschaft endlich auskömmlich finanzieren!
Antrag der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft.
Das Grundgesetz (Art 7. Abs. 4) garantiert das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft (sog. Privatschulen). Ein staatliches Schulmonopol wird damit verfassungsrechtlich ausgeschlossen, was vor dem Hintergrund der Erfahrungen zur Zeit des Nationalsozialismus zur Sicherung demokratischer Verhältnisse im Land notwendig ist. Die Bundesländer werden in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft mindestens in einer solchen Höhe zu fördern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist.
Auch die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 29) nimmt wie viele andere Landesverfassung den Gedanken des Grundgesetzes auf und sichert das Recht auf Gründung und Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft. Entsprechend wurde das Rechtsgut in das Bremische Schulgesetz aufgenommen (§1 Absatz 2 BremSchulG). In der Mitteilung des Senats (Drs. 20/191) auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion zu Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft (Drs. 20/110) definiert der Senat die Funktion der Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich positiv und verweist dafür auf das Bremische Privatschulgesetz (§1 Absatz 2 Bremisches Privatschulgesetz).
In der zitierten Antwort (Drs. 20/1919) weist der Senat zu Frage 5 außerdem aus, dass sich seit der Neufassung des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht (Privatschulgesetz) im Jahr 2014 die Zuschüsse anhand von Kostensätzen pro Schülerin/Schüler bemessen und seither nicht verändert wurden. Der Kostensatz beträgt an Grundschulen 72,3 Prozent, für Oberschulen 76,0 Prozent und für Gymnasien 93,0 Prozent der Personalausgaben der entsprechenden öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen des vorausgegangenen Haushaltsjahres. Diese Kosten berücksichtigen nicht die tatsächlichen Kosten pro Schülerin/Schüler, sondern beziehen sich allein auf den Faktor der Personalkosten.
Die Katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bremen haben sich im November 2022 mit einem Offenen Brief an den Bürgermeister, die Senatorin für Kinder und Bildung und die Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerschaft und der Fraktionen gewandt und ihre Lage beschrieben. Hier wird nicht nur die angespannte finanzielle Situation beschrieben, die sich angesichts der aktuellen Kostenexplosion noch verschärft. Der Brief macht auch deutlich, dass viele Vorurteile gegenüber Schulen in freier Trägerschaft nicht greifen: Das Schulgeld ist gering und kann der sozialen Lage der Familien angepasst abgesenkt werden; auch hier lernen, wie an staatlichen Schulen auch, viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (bis zu 70 % an den Grundschulstandorten) und nur etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler ist katholisch.
In Bremen besuchen etwa 10 % aller Schülerinnen und Schüler (Drs. 20/191) eine Schule in freier Trägerschaft. Die zitierte Senatsantwort stellt in Antwort 3 fest, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler an einer Schule in freier Trägerschaft sinkt. Diese Feststellung ist nur deshalb richtig, weil die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Land Bremen insgesamt steigt, was der vermehrte Ausbau des öffentlichen Schulsystems der letzten Jahre zeigt. Die Schulen in freier Trägerschaft aber können nicht im selben Maße aufwachsen, da ihr Platz begrenzt und die Refinanzierung der Schulplätze nicht unbegrenzt gesteigert werden kann. Daraus ein sinkendes Interesse an Schulen in freier Trägerschaft abzuleiten ist unredlich. Dem widersprechen auch die konstant hohen bzw. steigenden Bewerberzahlen für die Plätze an Schulen in freier Trägerschaft.
Das öffentliche Schulsystem ist an der Grenze der Belastbarkeit: Fachräume, die in Klassenräume umgenutzt werden; Personalmangel und Unterrichtsausfall prägen den Schulalltag. Die Ausbaubemühungen kommen langsamer voran als erhofft. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz für Grundschüler ab 2026 wird das System zusätzlich belasten. Umso wichtiger ist es, die Schulen in freier Trägerschaft als verlässlichen Partner an der Seite zu haben, um dem Bildungsauftrag und dem Recht auf Bildung für jedes Kind und jeden Jugendlichen nachkommen zu können. Mehr als 7000 Schülerinnen und Schüler kann das öffentliche Schulsystem im Land Bremen nicht zusätzlich aufnehmen. Um die Existenz der Schulen in freier Trägerschaft gemäß des eingangs beschriebenen gesetzlichen Rahmens nicht zu gefährden, ist eine dringende Reformation des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht notwendig, um die auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft abzusichern.
Unsere Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- Den Schulen in freier Trägerschaft dafür zu danken, dass sie mit großem Engagement dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler im Land Bremen Zugang zu Bildung haben.
- Bis zu den kommenden Haushaltsverhandlungen die Novellierung des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht durchzuführen, um eine die Existenz sichernde Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen.
- Der Deputation für Kinder und Bildung halbjährlich über den Fortschritt der Novellierung des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht zu berichten.