Nutzt der Senat die haushaltsfreie Zeit als Spardose?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Gemäß Artikel 132 der Bremischen Landesverfassung bildet das Haushaltsgesetz „die Grund- lage für die Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben“ des Landes Bremen. Ferner wird mit diesem Haushaltsgesetz gemäß § 1 der Landeshaushaltsordnung der Haushaltsplan „vor Beginn des Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt.“ Entgegen der Maßgabe der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen auch im dritten Monat des laufenden Haushaltsjahres noch keine Einigung über einen Haushaltsentwurf erzielt. Gleichzeitig werden der Bewirtschaftung der Haushalte in der haushaltsfreien Zeit mit § 132a der bremischen Landesverfassung erhebliche Restriktionen auferlegt.

Wir fragen den Senat:

1)  Wie viele Personen sind im Land Bremen und jeweils in den beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven von nicht zum 1. Januar 2016 vollzogenen Beförderungen betroffen, die sich aus den Regelungen der Landesverfassung zur haushaltsfreien Zeit ergeben und welche Minderausgaben ergeben sich daraus?

2)  Wie viele nicht vollzogene Beförderungen zum 1. Januar 2016, als Folge der Regelungen der Landesverfassung zur haushaltsfreien Zeit, entfallen jeweils auf Polizei, Sicherheitsbehörden, Justiz, Feuerwehr sowie Lehrer und welche Minderausgaben ergeben sich hieraus jeweils? (Bitte auch einzeln für Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln)

3)  Welche Maßnahmen plant der Senat um die ohnehin schon stark überbeanspruchten Polizisten für nicht vollzogene Beförderungen und Höhereingruppierungen zum 1. Januar 2016 in der haushaltsfreien Zeit zu entschädigen?

4)  Welche Effekte ergeben sich aus den nicht fristgerecht zum 1. Januar 2016 vollzogenen Beförderungen auf die Höhe der vorzunehmenden Rückstellungen in die Rücklage für Versorgungsvorsorge?

5)  Wie viele und welche Träger öffentlicher Einrichtungen und Zuwendungsempfänger sind jeweils mit welchem finanziellen Volumen von den Vorgaben der restriktiven Haushaltsführung betroffen?

6)  Durch welche Maßnahmen kompensiert der Senat die Zahlungsausfälle der genannten Träger öffentlicher Einrichtungen und Zuwendungsempfänger?

7)  Welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden per Beschluss des städtischen und staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses oder des Senats bisher von den Restriktionen der Haushalts- und Wirtschaftsführung in der haushaltsfreien Zeit ausgenommen?

8)  Welche einzelnen Investitionsmaßnahmen können durch die restriktive Bewirtschaftung der Haushalte in der haushaltsfreien Zeit nicht fristgerecht begonnen werden und entstehen aus dieser Verschiebung von Investitionsmaßnahmen höhere Investitionskosten in Zukunft? Wenn ja, für welche der geplanten Investitionsmaßnahmen trifft dies zu und welche Mehrkosten werden jeweils erwartet?

9)  Welche monatlichen Minderausgaben gegenüber einer Fortschreibung der Haus- haltsansätze des Jahres 2015 ergeben sich durch die Restriktionen der Haushaltsbewirtschaftung in der haushaltsfreien Zeit, seit dem 1. Januar 2016?

10)  Wie bewertet der Senat die Minderausgaben, die sich aus den Restriktionen der Haushaltsbewirtschaftung in der haushaltsfreien Zeit ergeben und wie sollen diese Mittel zukünftig verwendet werden?

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft