Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Land Bremen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Am 19. Dezember dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Studienplatzvergabe nach Numerus clausus im Fach Humanmedizin als teilweise verfassungswidrig eingestuft.
Aus der Urteilsbegründung lässt sich dabei keine ausschließliche Beschränkung der festgestellten Verfassungswidrigkeit dieses Vergabeverfahrens auf das Fach Humanmedizin ableiten. Daher sind auch die Auswahlverfahren an den Hochschulen im Land Bremen zwingend zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu gestalten.
Die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingeschätzte überwiegende Betrachtung der Abiturnote ist bei den betroffenen Studiengängen durch einen Auswahlmodus zu ersetzen, der eine differenziertere und gerechtere Auswahl der Studierenden gewährleistet. Mit der Vergabe der Studienplätze nach persönlicher Eignung geht eine Identifizierung der Studierenden mit ihrer Studienrichtung einher. Auch Erwartungen und Berufswünsche können in überprüfbaren und vergleichbaren Bewertungen, abseits der Abiturnote erfasst werden, um Enttäuschungen nach der Einschreibung zu vermeiden. Mangelnde Studienmotivation und daraus resultieren Studienabbrüche könnten so vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.17 auf die Hochschulen im Land Bremen?
2. Welche Überlegungen gibt es von Seiten des Senats, gemeinsam mit den Hochschulen, zu geplanten Änderungen der Studienplatzvergabe?
3. Welche Konsequenzen folgen aus dem Urteil und bis wann müssen sie für die betroffenen Studiengänge gezogen sein?
Rein NC-beschränkte Studiengänge:
4. In welchen Studiengängen in Bremen ist die Zulassung ausschließlich über den NC geregelt?
5. Wie viele Studierende wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester zugelassen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
6. Wie viele Bewerber wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester abgewiesen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
Unter anderem NC-beschränkte Studiengänge:
7. Welche Studiengänge bieten neben der Zulassung über den NC eine weitere Zulassungsmöglichkeit? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
8. Welche weiteren Zulassungsmöglichkeiten gibt es in den einzelnen Studiengängen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
9. Welche Faktoren der Studieneignung werden wie abgeprüft oder belegt? (Bitte für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
10. Wie viele Studierende wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester, über die NC-Regelung zugelassen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
11. Wie viele Bewerber wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester wegen einer zu schlechten Abiturdurchschnittsnote abgewiesen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
12. Wie viele Bewerber wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester wegen einer zu schlechten Abiturdurchschnittsnote, trotz Wartesemester, abgewiesen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
13. Wie viele Studierende wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester, über die zusätzliche Zulassungsmöglichkeit zugelassen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
14. Wie viele Bewerber wurden in den einzelnen Studiengängen, seit dem Wintersemester 2014, pro Semester insgesamt abgewiesen? (Bitte, pro Semester, für jeden Studiengang einzeln aufführen.)
Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP