Neuverschuldung für einen Verkehrsversuch in der Martinistraße?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Im Rahmen des „Aktionsprogramm Aufenthalts- und Erlebnisqualität Innenstadt 2020/2021 zur Unterstützung bei den Folgen der Corona-Pandemie“ wurden fast 14 Mio. Euro aus dem städtischen Bremen-Fonds freigegeben. Davon wurden 1,3 Mio. Euro der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) für das Projekt „Martinistraße als Erlebnisraum“ zugewiesen. Dieses Projekt befindet sich dabei unter den Bereich „Erreichbarkeit erhöhen“.

Die Maßnahmen, die aus dem Bremen-Fonds finanziert werden unterliegen verfassungsrechtlichen Einschränkungen, da hier von den Vorgaben des Art. 131a Abs. 1 BremLV abgewichen wird. Die Maßnahmen müssen daher geeignet und erforderlich sein, aufgrund der Coronapandemie entstandene Schäden zu beseitigen, zu mindern oder zu vermeiden. 

Die laufende Maßnahme der Entwicklung der Martinistraße als Erlebnisraum gilt gemeinhin allerdings als „Verkehrsversuch“[1]. Damit ist die Planung der Aufbau eines Erlebnisraums, wie in der Martinistraße, schwerlich geeignet, die Anforderungen für die Mittelvergabe aus dem Bremen-Fonds zu rechtfertigen.

Angesichts einer Pressemitteilung von SKUMS stellen sich zudem Fragen zu einer Veranstaltung, die am 19.09.2021 in der Martinistraße durchgeführt wurde. Hierbei handelt es sich noch dazu um ein Event, bei dem ein direkter Zusammenhang mit der Arbeit von SKUMS nicht zu erkennen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  • Inwiefern wird „Martinistraße als Erlebnisraum“ der Kategorie „Erreichbarkeit erhöhen“ gerecht und welche Erreichbarkeit soll nach welchen Parametern erhöht werden?
  • Welche Erreichbarkeit, die durch die Corona-Pandemie eingeschränkt wurde, konnte durch die bis heute umgesetzten Maßnahmen wiederhergestellt beziehungsweise erhöht werden?
  • In welchem Umfang wurden bisher öffentliche Mittel, aus welchen Haushaltsstellen in welcher Höhe für den sog. „Verkehrsversuch“ in der Martinistraße bereitgestellt bzw. veranschlagt?Bitte auch um Angabe, inwiefern es sich jeweils um Mittel handelt, die mit dem Verkehrsentwicklungsplan in Verbindung stehen. 
  • Welche öffentlichen Mittel, aus welchen Haushaltsstellen wurden in welcher Höhe für den „Verkehrsversuch“ in der Martinistraße wofür genau bereits verausgabt bzw. abgerechnet? Bitte auch um Angabe, inwiefern es sich jeweils um Mittel handelt, die mit dem Verkehrsentwicklungsplan in Verbindung stehen.
  • Welche öffentlichen Mittel, aus welchen Haushaltsstellen wurden in welcher Höhe für „Martinistraße als Erlebnisraum“ wofür genau bereits verausgabt bzw. abgerechnet?
  • Inwiefern ist es nach Ansicht des Senats gerechtfertigt, öffentliche Mittel aus dem Bremen-Fonds für einen „Verkehrsversuch“ zu verwenden und damit die Neuverschuldung im Haushaltsnotlageland Bremen zu erhöhen?

Zur Veranstaltung am 19.9.2021 in der Martinistraße und zum kostenlosen Konzert am 19.09.2021 auf dem Parkdeck des Presseparkhauses:

  • Wer hat die Veranstaltung am 19.9.2021 in der Martinistraße, zu der das kostenlose Konzert auf dem Presseparkhaus gehört, beauftragt und inwiefern gab es einen Bezug zu SKUMS?
  • Inwiefern waren bei der Veranstaltung in der Martinistraße welche Ressorts in welcher Form jeweils involviert? 
  • Wer hat nach welchen Kriterien den Künstler ausgewählt, inwiefern gab es Bezug oder Kontakt zu SKUMS?
  • Wer hat das Konzert organisiert und wer war für die Veranstaltung verantwortlich?
  • Wer war für Sicherheit, Straßensperrungen, Sanitäranlagen etc. verantwortlich und wer hat diese jeweils durchgeführt?
  • Wer war für das Streaming auf Videoleinwand und die Technik im Allgemeinen verantwortlich und wer hat beauftragt?
  • Welche öffentlichen Mittel wurden im Detail in welcher Höhe aus welcher Haushaltsstelle für die Veranstaltung am 19.09.2021 in der Martinistraße jeweils aufgewendet? 
  • Wenn öffentliche Mittel eingesetzt wurden und Aufträge durch ein Ressort der FHB erfolgten, inwiefern hat ein Vergabeverfahren stattgefunden und wenn nicht, warum nicht?
  • In welchem rechtlichen Rahmen darf sich der Senat zu Veranstaltungen in Bremen äußern und dafür aktiv, zum Beispiel im Rahmen einer Pressemitteilung werben?
  • Inwiefern hätte nach Ansicht des Senats die Veranstaltung an einem verkaufsoffenen Sonntag mehr zur Belebung der Innenstadt beigetragen, damit alle anliegenden Geschäfte der Innenstadt bzw. der Martinistraße von der Belebung hätten partizipieren können?