Wahlversprechen und Koalitionsvertrag einhalten – Modellprojekt für Cannabis schnellstmöglich auf den Weg bringen!

Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion Bremen.

Nach Angaben der Bundesregierung. (vgl. Drs. 19/310, S. 5) konsumieren in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren „monatlich oder häufiger“ Cannabis. Um die 630.000 Personen davon konsumieren Cannabis sogar „wöchentlich oder häufiger“. Es erscheint somit höchst fragwürdig, ob „die präventive Wirkung der Strafandrohung (…) die Verfügbarkeit und Verbreitung von Cannabis“ (vgl. BT-Drs. 19/310, S. 2) wie es Bundesregierung behauptet, tatsächlich einschränkt. Vielmehr deuten die Zahlen darauf hin, dass der Konsum von Cannabis längst breite Teile der Bevölkerung erreicht hat. Gleichzeitig liegen nur wenige Kenntnisse über die Auswirkung von Cannabis auf die Gesellschaft vor.

Der Konsum von Cannabis birgt für die Konsumenten Risiken des Missbrauchs und der Abhängigkeit. Diese sind jedoch vergleichsweise gering, wenn man den Ergebnissen der CaPRis-Studie (vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Studie; Kurzfassung S. 4) folgt. Besondere Risikofaktoren sind demnach der Konsum von Cannabis in einem jungen Alter und der äußerst häufige Konsum. Diese Risiken und Faktoren gelten beispielsweise gleichermaßen auch für Tabak und Alkohol. Zur weitergehenden Bewertung und Erforschung der Auswirkungen auf die Gesellschaft sind Modellprojekte dringend notwendig. Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis als Genussmittel könnte aber durchaus einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten. Die Qualität von Cannabisprodukten wäre damit offiziell regel- und kontrollierbar. Konsumenten wären also nicht dem Risiko ausgesetzt, verunreinigte oder fehlerhafte Produkte zu erwerben.

Auch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz könnten bei einer kontrollierten Abgabe von Cannabis erheblich entlastet werden, wenn Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Anbau, Handel und Konsum von Cannabis stehen, weitestgehend nicht mehr verfolgt werden müssten. Konsumenten würden somit nicht mehr automatisch an Dealer oder dubiose Darknet-Anbieter geraten, die in vielen Fällen neben Cannabis noch andere Drogen anbieten.

Auch der Jugendschutz ließe sich besser um- und durchsetzen als bisher. Die eingesparten Ressourcen können für die Bekämpfung anderer Kriminalität sowie für die Prävention und den Jugendschutz genutzt werden.

Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis liegen damit im öffentlichen Interesse. Das wissenschaftliche Interesse und Potential auf diesem Gebiet ist enorm. Im Koalitionsvertrag halten die Bremer Regierungsparteien fest, dass eine Drogenpolitik anzustreben ist, die Gesundheits- und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Die Kriminalisierung von Cannabis würde mehr schaden als nützen. Im Vertrag wird festgehalten: „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Weg zu bringen und uns dabei ggf. mit anderen Ländern und Kommunen zusammentun.“ Diesem Versprechen müssen nun Taten folgen.

 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:

Der Kampf gegen Cannabiskonsum durch Repression ist gescheitert. Es müssen neue Wege in der Suchtprävention bei Cannabis beschritten werden. Diese bedürfen einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die nur durch wissenschaftlich begleitete Modellprojekte gewonnen werden kann. Die Abgabe von Cannabis soll so kontrolliert und der Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung damit verbessert werden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1.    Alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in Bremen mit dem Leitbild des Gesundheits- und Jugendschutzes auf den Weg zu bringen und sich auf Bundes- und Bundesratsebene für ein entsprechend wissenschaftlich begleitetes Projekt einzusetzen.

2.    Der Deputation für Gesundheit- und Verbraucherschutz innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.