Mehr Klarheit: Noten ab Klasse 3

Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft.

Die Lernausgangslagenerhebung in den 5. und 7. Jahrgangstufen (LALE 5/7) an ausgewählten Schulen des Landes Bremen spricht eine traurige wie eindeutige Sprache: Viel zu viele Kinder erreichen zu Beginn der 5. Klasse nicht die von der Kultusminister Konferenz (KMK) definierten Bildungsstandards für das Ende der Grundschulzeit in der Jahrgangsstufe 4. In der Vergleichsgruppe mit den höchsten sozialen Belastungen sind es 73 Prozent. Mit diesen schlechten Bildungsergebnissen belegt das Land Bremen in nationalen Vergleichsstudien wie der des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) konstant letzte Plätze, ohne dass sich hier in den letzten Jahren die dringend notwendige Trendwende abzeichnen würde. Im Sinne der Kinder und Jugendlichen des Landes, ihrem Recht auf Bildung und damit der Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft ist dieser Befund nicht länger hinnehmbar. 

Über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler werden die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler im Primarbereich immer mit Lernentwicklungsberichten informiert. Gemäß der Bremischen Zeugnisverordnung sollen sie den Leistungsstand und die Lernentwicklung abbilden. Dafür werden sie – wie das klassische Notenzeugnis auch – halbjährlich ausgegeben. Sie verzichten auf eine Benotung, machen aber Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten und bilden alle Informationen in einem Kompetenzraster ab. Diese mehrseitigen, schriftlichen Entwicklungsübersichten sind Teil einer umfassenden kompetenzorientierten Leistungsrückmeldung, die eine entsprechende Handreichung der Senatorin für Kinder und Bildung ausführlich beschreibt und kommentiert. Jeder Kompetenzbereich (bspw. Lesen und Umgang mit Texten) wird dabei in eine lange Liste von Kompetenzen aufgespalten (bspw. im Kompetenzbereich Lesen u.a.: kann Situationen wiedererkennen, kann eindeutige Anlaute heraushören, kann Silben lesen, kennt komplexe Buchstaben-Laut-Beziehungen, kann geübte Texte vorlesen). Für den gesamten Kompetenzbereich ist jeweils eine zusammenfassende Kompetenzformulierung wie im Zeugnis vorgesehen (bspw. kann lesen und nutzt Lesestrategien). Diese zusammenfassende Einschätzung wird für jede Einzelkompetenz noch einmal konkretisiert und in 10 Fähigkeitsstufen bewertet. Gleichzeitig werden die Zielvorgaben für den Jahrgang grau hinterlegt, so dass ein Erreichen dieser individuell für jede Kompetenz überprüft werden kann. Diese ausführliche Kompetenzbeschreibung soll nach Aussage der Handreichung eine transparente Leistungsdokumentation ermöglichen, gleichzeitig aber auch die Planung des Unterrichts erleichtern, um gezielt die Bereiche fördern zu können, in denen die Kompetenzentwicklung gesteigert werden muss. Zugleich sind sie die Basis für Lernentwicklungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern.

Diese Form der Leistungsrückmeldung findet im gesamten Primarbereich Anwendung. Manche der weiterführenden Schulen des Landes – so die Schulkonferenz diese Einigung erzielt und eine Entsprechende behördliche Genehmigung erwirkt hat – setzen das Verfahren auch bis in höhere Klassen fort (s. dazu die Kleine Anfrage der CDU in der letzten Legislatur DS 19/1469). Allein die Gymnasien des Landes vergeben ab Klasse 5 konstant Ziffernoten und entsprechende Zeugnisse. Mit diesem Ansatz der Leistungsrückmeldung ist Bremen im Bundesvergleich ein Einzelfall. Zwar verzichten viele Bundesländer auf die Vergabe von Noten in den Klassenstufen 1 und 2, führen sie aber ab Klasse 3 regelhaft ein.

Der Streit über den Sinn und Nutzen von Zensuren und Zifferzeugnissen ist im Diskurs zum deutschen Schulsystem ein nicht endender. Während Befürworter mit der besseren Vergleichbarkeit argumentieren und auf die motivierende Wirkung von Noten setzen, plädieren Gegner für alternative Leistungsbewertungen, die individuell statt vergleichend sind und die Leistungsentwicklung stärker berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser Debatte sind die politischen Entscheidungen in Hessen relevant. Hier dürfen seit 2019 die Schulen statt der bisher üblichen Noten nun auch schriftliche Bewertungen vergeben. Eine zeitgleich im Land durchgeführte repräsentative Umfrage zeigt, dass sich mit 60 Prozent eine deutliche Mehrheit gegen diese schriftliche Bewertung ausspricht, nur jeder Vierte würde eine solche Rückmeldung als positiv empfinden, der Rest bleibt unentschieden. Auch Menschen mit Kindern stehen der schriftlichen Bewertung mehrheitlich skeptisch gegenüber: Hier sprechen sich 56,2 Prozent gegen den Ersatz von Noten aus und nur 35 Prozent dafür. 

Das Meinungsbild in der Bevölkerung fällt im Land Bremen noch eindeutiger aus: So ergab eine INSA-Befragung im Auftrag der FDP-Fraktion, dass sich 74% der Bremerinnen und Bremen Noten ab Klasse 3 wünsche, lediglich 18% waren dagegen (siehe dazu Pressemitteilung der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft vom 22. September 2022). 

Die aktuellen Bremer Lernstandsrückmeldungen setzen ein hohes Maß an Sprach- und Lesekompetenz beim Rezipienten voraus. Das Bewusstsein für diese Verständnisbarrieren auf Seiten des Senats belegen die Antworten in der oben genannten Anfrage (DS 19/1469): Hier ist bspw. in Antwort 6 von einem „gezielten Einsatz von Lehrkräften, die der Herkunftssprache mächtig sind“ oder dem „Einsatz von Sprachmittlern“ die Rede, um sprachliche Hürden abzubauen. Dagegen schaffen Noten über die Sprachbarriere hinweg Transparenz. Zwar lässt die entsprechende Antwort diese Aussage nur vordergründig zu und stellt dem entgegen, dass „kompetenzbezogene Einsichten in Lernstand, Lernentwicklung und Entwicklungspotenziale nur verbal transportiert werden können“, doch bleibt dieses Argument denkbar schwach. Die Ausgabe eines Notenzeugnisses schließt die Dokumentation des Lernentwicklungsstandes nicht aus und diese kann weiterhin jederzeit Grundlage individuell-zielgerichteter Entwicklungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Eltern sein. 

Häufiges und mit Blick auf die Bevölkerungsstruktur im Land wichtiges Gegenargument der Notengegner ist, dass eine wirklich unabhängige Leistungsmessung ein unerreichbares Leitziel ist und stets die Herkunft der Schülerinnen und Schüler auch die Notengebung prägt. Vielfach zitiert ist in diesem Kontext die Studie „Herkunft zensiert? Leistungsdiagnostik und soziale Ungleichheiten in der Schule (F. Baeriswyl, K. Maaz u. U. Trautwein, 2012). Die Frage aber, ob sich dieser vorurteilsbelastete Blick auf Schülerinnen und Schüler nicht auch in einer schriftlichen Kompetenzbewertung fortsetzt, beantworten die Untersuchungen nicht. Folgt man hingegen den Ausführungen des Bildungsforschers Aladin El-Mafaalani, zeigen sich die paradoxen Effekte des Bildungssystems in Deutschland auf so vielen Ebenen, dass sie nicht allein an der Frage der Notengebung entschieden werden können. Wollen wir den Abbau der sozialen Ungerechtigkeit im Bildungswesen tatsächlich in den Fokus rücken, müssen viel weitergreifende Fragen erörtert werden – zum Beispiel auch die, wie breit der Erfahrungshorizont von Lehrerinnen und Lehrern ist oder aus welchen sozialen Gruppen sie sich rekrutieren.

Vor dem Hintergrund der in jeder Hinsicht diversen Bevölkerung in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie der von Lehrerinnen und Lehrern immer wieder beklagten Tatsache, dass sie viele Eltern auf Elternabenden und für Entwicklungsgespräche gar nicht erreichen, muss die Frage über die Sinnhaftigkeit einer ausschließlich sprachlichen Bewertung neu gestellt werden. Dass Noten als alleinige Feedbackfunktion nicht die Ultima Ratio sind, ist dabei jedem bewusst. Eine individuelle Bewertung mit dem Ziel, Entwicklungspotentiale auszuloten, braucht immer die genaue Beobachtung der einzelnen Kompetenzen. Diese sprachlich-ausführliche Bewertung stellt niemand in Frage. Würde sie von einer signalhaften Note in den halbjährlich ausgegeben Zeugnissen begleitet, könnten Eltern wie auch Schülerinnen und Schüler noch einmal ganz anders motiviert werden, das Gespräch mit dem pädagogischen Fachpersonal hinsichtlich zusätzlicher Förderung und Forderung tatsächlich zu suchen. So können den Kindern und Jugendlichen im Land tatsächlich echte Zukunftsaussichten eröffnet werden, um sie auf ein selbstbestimmtes Leben mit unbekannten Herausforderungen in einer komplexen Gesellschaft vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund sind wir alle gefordert, uns in der Frage der Notenzeugnisse ab Klasse 3 noch einmal neu auszurichten.

Unsere Beschlussempfehlung:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Das Notenzeugnis ab Klasse 3 ab dem Schuljahr 2024/2025 wieder einzuführen und in allen weiterführenden Schulen ohne Ausnahme beizubehalten, wobei die schriftliche Lernstands- und Lernentwicklungsdokumentation als vertiefende Grundlage für alle anderen Formen des Feedbacks zwischen Lernenden und Eltern erhalten bleibt und auf Wunsch auch ausgegeben wird. 
  2. Der Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten über den Wiedereinführungsprozess der Schulnoten ab Klasse 3 zu berichten.