Medizinische Versorgung mit solider Landeskrankenhausplanung zukunftssicher und bedarfsgerecht gestalten
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Das Gesundheitswesen ist in den vergangenen enorm unter Druck geraten. Zu lange wurde auf Verschleiß gefahren. Das zeigt auch das im April 2025 in der Deputation für Gesundheit verabschiedete Krankenhausinvestitionsprogramm 2025 für das Land Bremen. Mit 52,3 Mio. € liegen die Investitionsfördermittel, die für die Krankenhäuser im Land Bremen zur Erhaltung und Erneuerung der Krankenhausstrukturen existentiell sind, auch in 2025 deutlich unter dem festgestellten IBR (Investitionsbewertungsrelation) Anspruch von 78,3 Mio. €. Die Bremer Krankenhausgesellschaft beziffert die Höhe einer bedarfsnotwendigen Investitionsfinanzierung, die das Land Bremen zur Verfügung stellen müsste, sogar auf rund 112 Mio. €. Zu den wirtschaftlichen Problemlagen in der Krankenhausversorgung kommen zugleich strukturelle und personelle Defizite.
Die im vergangenen Jahr auf Bundesebene mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßene Krankenhausreform soll diesem Handlungsdruck entgegenwirken. Allerdings wird der Rechtsrahmen aktuell konkretisiert, wodurch es zu weiteren Verzögerungen im Reformprozess und zu Planungsunsicherheiten sowohl bei der zukünftigen Leistungserbringung der Krankenhäuser als auch bei der Ausgestaltung der Finanzierung kommt. Für Bremen wurde in der Konsequenz der Ende 2024 ausgelaufene Landeskrankenhausplan bislang nicht fortgeschrieben.
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 01. April 2025 mit der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung begonnen. Allerdings zeigen die Klagen zahlreicher Kliniken, wie wichtig in der Umsetzung nachvollziehbare Entscheidungen durch Transparenz und klare Kriterien sind.
Und in Bremen? Ein Blick auf das bisherige Agieren des rot-grün-roten Senats zeigt: In Teilen haben die Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt den Eindruck, bei der Krankenhausplanung werde willkürlich agiert. Mancherorts wird eine Verschlechterung der medizinischen Versorgungsqualität befürchtet. So sorgt insbes. der im September 2023 für den städtischen Klinikverbund Gesundheit Nord angestoßene Restrukturierungsprozess, der mit der Schließung des Klinikums Links der Weser einhergeht, für anhaltende Kritik und Proteste.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen bei der Umsetzung des KHVVG für das Land Bremen und den damit einhergehenden Strukturveränderungen ist es notwendig, Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu sind die Weichen für den Erhalt bedarfsgerechter und qualitativ hochwertiger Versorgungsstrukturen in Bremen und Bremerhaven frühzeitig zu stellen; vor allem aber ist der komplexe Prozess transparent zu gestalten – nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Krankenhausträger.
Reformen, die in die Zukunft weisen, dürfen allerdings nicht an der Landesgrenze enden. Mit der oberzentralen Versorgungsfunktion spielt das Land Bremen für Niedersachsen bei der Krankenhausversorgung eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der länderübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie den anstehenden planerischen und finanziellen Herausforderungen im Zuge der Krankenhausreform ist eine verlässliche Krankenhausplanung mit strukturierter Zusammenarbeit und Klinikkooperationen ein sinnvolles Instrument zur Versorgungs- und Ressourcensicherung.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
- vor Verabschiedung des neuen Krankenhausrahmenplans ein Konzept zur regionalen Gesundheitsversorgung vorzulegen, das u.a.
– den Bevölkerungsbezug berücksichtigt,
– medizinische und pflegerische Versorgungskapazitäten und -bedarfe untersucht sowie
– ambulante und stationäre Versorgungsaufträge und -angebote und deren Verzahnung durch standort- und/oder trägerübergreifende Kooperationsmodelle aufzeigt,
- die Krankenhausreform und die damit verbundene Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans zu nutzen, um zukünftig die Krankenhausplanung enger mit Niedersachsen zu verzahnen, bspw.
– mit einer Vereinbarung zur planerischen Versorgung der Bevölkerung,
– zur Förderung von Synergien in der Versorgung, insbes. für die Planung hochspezialisierter Leistungen, und zum Abbau von Doppelstrukturen,
- im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms des Landes Bremen regelhaft eine bedarfsnotwendige Investitionsfinanzierung darzustellen und bei den Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen,
- im Zuge der Krankenhausreform in Abstimmung mit den Krankenhausträgern förderfähige Vorhaben und Projekte zur Inanspruchnahme des Transformationsfonds im KHVVG zu definieren und zugleich sicherzustellen, dass die notwendigen Kofinanzierungen – ohne Beteiligung der Träger an den Kosten – im Landeshaushalt dargestellt werden.