Land oder Stadt? Wie bringt der Senat die Trennung der Buchungskreise Stadt und Land voran?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP. 

Die Trennung der Buchungskreis ist immer wieder Thema in den Jahresberichten des Landesrechnungshofes (zuletzt in Drs. 19/2095) und dadurch der Beratungen und der Berichte im Rechnungsprüfungsausschuss (zuletzt in Drs. 19/2115). Letztere wurden in der Vergangenheit einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen, wodurch sich die Bürgerschaft den Ausführungen in dieser Frage anschloss. Auch in den Beratenden Äußerungen des Rechnungshofes und der übergeordneten Gemeindeprüfung (Drs. 10/1188) wird auf die nicht trennscharfe Differenzierung von Kommunal- und Landesebene eingegangen.

Der Senat hat bereits begonnen eine Trennung vorzunehmen, gleichwohl wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im doppischen Jahresabschluss für das Land und die Stadtgemeinde Bremen weitestgehend gemeinsam abgebildet. Durch die Neuordnung der Umsatzsteuergesetzgebung nach § 2b UStG ergibt nun für den Senat das zwingende Erfordernis, Buchungskreise für Land und Stadtgemeinde Bremen getrennt darzustellen.

Fraglich ist, ob sich die Aussagekraft des Produktgruppencontrollings des Geschäftsberichts durch die Maßnahmen des Senats verbessert.

Wir fragen den Senat:
  1. Wie bewertet der Senat den derzeitigen Stand der Trennung der Finanzmittel, insbesondere im Personalhaushalt, zwischen Land und Stadtgemeinde Bremen?
  2. Inwiefern gibt es Unterschiede zwischen der Kameralistik und der Doppik hinsichtlich der Trennung der Buchungskreise des Landes und der Stadtgemeinde Bremen?
  3. Inwiefern ist dem Senat die Haltung des Stabilitätsrates zur Problematik der Trennung der Buchungskreise und Finanzmittel zwischen Stadt und Land bekannt?
  4. Inwieweit teilt der Senat die Einschätzung der Bürgerschaft, dass das Nutzen eines gemeinsamen Buchungskreises für beide Kernhaushalte (Land Bremen und Stadt Bremen) einer getrennten Bilanzierung des Vermögens von Land und Stadt entgegensteht?
  5. Mit welchen Maßnahmen gewährleistet der Senat derzeit eine Trennung der Buchungskreise zwischen Land und Stadtgemeinde Bremen und welche Schwächen hat das bisher angewandte Verfahren?
  6. Inwieweit werden künftig alle Einrichtungen Bremens vollständig nach doppischen Grundsätzen buchen, damit der Eigenkapitalwert auch vollständig im Geschäftsbericht erfasst wird?
  7. Wann und inwiefern können künftig aus der Datenbank ZEBRA alle Informationen entnommen werden, die zur Aktivierung der investiven Zuwendungen als immaterielle Vermögensgegenstände benötigt werden?
  8. Wird das Ziel einer kompletten Trennung der Buchungskreise und der Finanzmittel durch den Zeit-Maßnahmen-Katalog erreicht werden?
  9. Wird der Zeit-Maßnahmen-Katalog auch Kontrollmechanismen zur Einhaltung der umzusetzenden Maßnahmen berücksichtigen?
  10. Welche rechtlichen Anforderungen gelten für sogenannte „Land- /Stadtausgleiche“, wie sie beispielsweise in VL 20/539 des Haushalts- und Finanzausschusses, Beschlusspunkt 2., aufgeführt sind?
  11. Unter welchen Vorrausetzungen sind Land-/Stadtausgleiche möglich?
  12. Sind Land-/Stadtausgleiche auch zwischen dem Land Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und wurde von der Möglichkeit jemals Gebrauch gemacht? Wenn nein, warum nicht?
  13. Gibt es ein Verfahren, das die Aufgaben von Personalstellen in der bremischen Verwaltung nach städtischen und Landesaufgaben trennt? Wenn ja, wie ist dieses Verfahren ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht?