Kleine Schritte, große Wirkung: Hinzuverdienstmöglichkeiten von Jugendlichen aus Familien im ALG-II-Bezug verbessern

Antrag der Fraktion der FDP.

Der Monitor Jugendarmut Deutschland 2020 macht eines einmal mehr deutlich: Armut wird in Deutschland noch viel zu häufig weitervererbt. Die eigene Lebensbiografie und der persönliche Bildungserfolg sind besonders stark vom wirtschaftlichen Satus und dem Bildungsgrad der Eltern abhängig. Die Voraussetzungen für arme Kinder und Jugendliche werden mit der Corona nicht besser. Die Folgen der Pandemie treffen alle, aber längst nicht alle im gleichen Ausmaß. Schon vor der Pandemie waren 3,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland armutsgefährdet. Viele von ihnen leben in auf Grundsicherung angewiesenen Haushalten. Nun schätzt das Arbeitsministerium, dass die Zahl dieser Haushalte im Zuge der Pandemie um 1,2 Millionen wächst.

Politisches Ziel muss es sein, die enge Negativabhängigkeit der Aufstiegs- und Bildungschancen junger Menschen vom Elternhaus auf vielen Ebenen aufzubrechen. Regierende stehen hier in der Pflicht, Benachteiligungen abzubauen und Chancen zu eröffnen. Dazu gehört es auch, die Zuverdienstmöglichkeiten von Jugendlichen aus Familien mit ALG-II-Bezug zu verbessern. Aktuell bleiben ihnen bei 450 Euro Zuverdienst nur 170 Euro, der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet. Damit wird nicht nur soziale Teilhabe staatlich verhindert, sondern der Staat bremst aktiv diejenigen aus, die mit Eigeninitiative ihre persönliche Situation verbessern wollen. Dieser Ungerechtigkeit muss endlich mit einer Anpassung der Hinzuverdienstmöglichkeiten begegnet werden. Sie muss auch dann erfolgen, wenn sich endlich die politische Forderung durchsetzt, das monatliche Arbeitsentgelt für geringfügige Beschäftigungen deutlich zu erhöhen und mit der allgemeinen Lohnentwicklung zu dynamisieren.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die unter § 7 III Nr. 4 SGB II fallen, einen abzugsfreien Hinzuverdienst von 450,- Euro monatlich zu ermöglichen.
  2. der Bürgerschaft innerhalb eines halben Jahres nach Beschlussfassung über seine Aktivitäten zu 1. zu berichten.