Kinderchancengeld einführen – Kinderarmut aktiv bekämpfen!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Etwa 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Land Bremen leben in Haushalten, die Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also Hartz IV, beziehen. Die insbesondere dadurch entstehende Kinderarmut ist für jedes einzelne betroffene Kind und für die gesamte Gesellschaft ein nicht hinnehmbarer Zustand. Deshalb sind Kinder stärker in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung zu rücken. Die derzeitige staatliche Antwort zur Reduzierung von Kinderarmut ist offenkundig ungeeignet.

Staatliche Leistungen für Kinder sind aktuell vor allem unübersichtlich und bürokratisch. Die familienbezogenen Leistungen sind durch zahlreiche Bedingungen, Berechtigungen, Anrechenbarkeiten sehr kompliziert geregelt und wirken in der Folge Kinderarmut nicht ausreichend entgegen. So werden zum Beispiel familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Dies bedarf einer grundsätzlichen Änderung: Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen soll dazu zu einem Leistungspaket gebündelt und von einer zentralen Stelle ausbezahlt werden. Nötige Leistungen kommen so zielgerichteter bei den Kindern an und unterstützen sie direkt in ihrer Entwicklung, ihren Talenten und der wichtigen Teilhabe an der Gesellschaft.

Dieses „Kinderchancengeld“ unterstützt und fördert jedes Kind individuell und unbürokratisch. Kindesbezogenen Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden hier gebündelt und geben jedem Kind eine Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig von dem sozialen Status der Herkunftsfamilie. Das Kind und seine Zukunftschancen rücken so in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung.

Grundidee des „Kinderchancengeldes“ ist es, einen eigenständigen Anspruch des Kindes zu schaffen. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, werden aus der Bedarfsgemeinschaft herausgelöst. Falls Erziehungsberechtigte Geld zweckentfremden, ermöglicht der eigenständige Anspruch des Kindes, das Geld anderweitig verwalten zu lassen, zum Beispiel von Verwandten oder dem Jugendamt. Zudem fallen durch die Bündelung der Leistungen unnötige bürokratische Hemmnisse weg.

Durch die Bündelung und den einfacheren und zentralen Zugang zu den Leistungen werden die Empfängergruppe entlastet und Zugangshürden abgebaut. Sowohl die Beratung, Bearbeitung und Auszahlung von allen familienbezogenen Geldleistungen soll – im Gegensatz zur bisherigen Auszahlungspraxis – über eine zentrale Stelle bei der Familienkasse erfolgen. Diese Stelle soll mit den Anlaufstellen für Familienberatung verzahnt sein. So entsteht ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung jedes einzelnen Kindes. Eine zentrale Vernetzung bei den Familienkassen in Deutschland kann auch grenzübergreifend weiterentwickelt werden, um dem Missbrauch von Kindergeld europaweit entgegenzuwirken. Ein digitaler Zugang für die Kinder stellt eine einfache und effektive Nutzung der Gelder sicher und geben den Kindern mehr Selbstbestimmung.

Das „Kinderchancengeld“ bietet die Chance, alle Kinder in Deutschland vor Armut zu schützen und nicht nur eine Grundsicherheit im materiellen Sinne zu bilden, sondern allen Kindern als Bildungs- und Chancensprungbrett zu dienen. Besonders die Kinder in Bremen brauchen eine solche Reform, die den Fokus auf die individuellen Chancen, Möglichkeiten und auf die Selbstbestimmung jedes einzelnen Kindes legt.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, dem Bundesrat einen Vorschlag zur Einführung eines Kinderchancengeldes mit den folgenden Eckpfeilern zu unterbreiten:

a.     Ein Basisbetrag: Eine fixierte einkommensunabhängige Förderung für jedes Kind in einer Familie im bezugsberechtigten Alter. Die Höhe soll sich an der Summe der aktuellen einkommensunabhängigen Leistungen (bisher Kindergeld) orientieren, jedoch nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenzieren.

b.     Ein Flexibetrag: Die Höhe des Flexibetrages hängt vom Einkommen der Eltern ab. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, sollen aus der Bedarfsgemeinschaft herausgelöst werden. Es soll darauf geachtet werden, dass es nicht zu mehr Bürokratie für die Familien insgesamt kommt.

c.     Ein Chancenpaket: Das Chancenpaket soll ein wirkungsvolles Instrument für Chancengerechtigkeit sein und einen unbürokratischen Zugang zu Bildung und Teilhabe für die Kinder bieten. Neben den bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets soll eine Ausweitung mit einer deutlichen Vergrößerung der Leistungen im Bereich Bildung und Chancen stattfinden.

d.     Ein zeitgemäßer digitaler Zugang: Durch einen digitalen und einfach nutzbaren Zugang der Kinder soll sichergestellt werden, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt bei den Kindern ankommen. Zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht aber auch gesundes Essen, Schulbedarf, soziale Teilhabe in Freizeiteinrichtungen bis hin zu Nachhilfe sollen integriert werden.

 

Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP