Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte: Wie sollen Qualität und Vertrauen wieder aufgebaut werden?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Anfang Dezember 2025 wurde bekannt, dass mindestens 34 Brustkrebspatientinnen in Bremen falsch behandelt wurden, weil das Institut für Pathologie am Klinikum Bremen-Mitte ein Tumoroberflächenprofil über viele Monate hinweg falsch interpretiert hat. In der Folge wurde der Krebs der Frauen aggressiver eingestuft und sie erhielten belastende Antikörper- und teils Chemotherapien, die medizinisch nicht indiziert gewesen waren.
Im Zuge der Befassung mit den Fehlbefunden wurde darüber hinaus bekannt, dass die Pathologie vor den Fehldiagnosen rund die Hälfte ihrer Belegschaft eingebüßt hatte und zudem mit einer hohen Fluktuationsquote umgehen musste. Angesichts der strukturellen Defizite wurde seitens der Geschäftsführung des Klinikkonzerns Gesundheit Nord eine Dependance-Lösung für das Institut angestrebt. Dabei sollte die bisher als selbstständige Organisationseinheit agierende Pathologie zunächst als Außenstelle eines externen Instituts geführt werden, um so Qualitätssicherung, fachliche Aufsicht und organisatorische Stabilisierung zu gewährleisten. Nun heißt es in Medienberichten, dass die Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte weiterhin eigenständig bleibt und ab dem 01. Juli 2026 mit der Unimedizin Göttingen zusammenarbeiten wird. Vor dem Hintergrund der Bedeutung einer verlässlichen und qualitativ hochwertigen pathologischen Diagnostik stellt sich die Frage, wie die künftige Organisationsstruktur ausgestaltet wird und ob sie geeignet ist, die strukturellen Schwachstellen zu beheben und das angeschlagene Vertrauen wieder aufzubauen.

Deshalb fragen wir den Senat:

  1. Wann wurde entschieden, die angestrebte Dependance-Lösung nicht umzusetzen, und aus welchen Gründen?
    a. Welche fachlichen Erwägungen waren demgegenüber ausschlaggebend, das Institut eigenständig fortzuführen, und welche Akteure waren an der Entscheidung beteiligt?
    b. Welche Rollen spielen Vergütungs-, Abrechnungs- und Finanzierungsregelungen; welche Kosten entstehen durch die vereinbarte Zusammenarbeit jährlich und welche Leistungen sind hiervon umfasst?
    c. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Eigenständigkeit der Bremer Pathologie geeignet ist, Qualitätsstandards zu sichern und Vertrauen zurückzugewinnen, und aus welchen Gründen?
  2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bisher keine unabhängige externe Aufarbeitung der Vorgänge stattgefunden hat und hält er die Erkenntnislage für ausreichend, um die Entscheidung für eine eigenständige Pathologie Bremen zu begründen, insbes. mit Blick auf die Sicherung von Qualitätsstandards und Rückgewinnung von Vertrauen?
  3. Auf welchen Zeitraum ist die Zusammenarbeit mit der Göttinger Unimedizin ausgelegt?
  4. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen der Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte und der Göttinger Unimedizin konkret ausgestaltet?
    a. Wie gestalten sich die Arbeitsprozesse; welche Aufgaben werden künftig durch die Bremer Pathologie erbracht, bei welchen Leistungen unterstützt Göttingen?
    b. Wer trägt die fachliche Gesamtverantwortung für die Diagnostik der Bremer Pathologie?
    c. Wie ist die Führungsstruktur künftig aufgebaut und wer hat welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, auch gegenüber Klinikleitung und Geschäftsführung der Gesundheit Nord?
    d. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich Fallkonferenzen, Supervisionen und (externen) Qualitätskontrollen?
  5. In welchem Umfang werden zukünftig Zweitbefundungen, Vier-Augen-Prinzipien oder vergleichbare Verfahren angewendet?
  6. Wie stellen sich die VK-Zahlen für das Gesamtpersonal – also ärztlicher Dienst, medizinisch-technischer Dienst und Verwaltungsdienst – aktuell dar; welche Zielzahlen werden für notwendig erachtet und sind zu wann angestrebt?
  7. Wie soll die Bremer Pathologie organisatorisch und strukturell konkret weiterentwickelt werden und welchen Beitrag leistet die Universitätsmedizin Göttingen dazu?
  8. Welche Maßnahmen sind geplant, um Führung, interne Kontrolle und Qualitätsmechanismen innerhalb der Bremer Pathologie dauerhaft zu stärken?
  9. Welche Investitionen werden zum Aufbau einer vollständig eigenständigen Bremer Pathologie für notwendig erachtet und wie soll die Finanzierung sichergestellt werden?
  10. Wie hoch war der Anteil der externen Einsendungen an Proben am Gesamtaufkommen der Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte vor Bekanntwerden der Fehlbefunde und wie hoch ist er aktuell?
  11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, um das Vertrauen externer Einsender zurückzugewinnen und neue Kooperation aufzubauen?
  12. An welchen Qualitätsindikatoren oder Kennzahlen wird künftig überprüft, ob die Bremer Pathologie wieder die notwendige Führung, Ressourcen sowie das erforderliche Qualitätsniveau erreicht hat, um als selbstständige Organisationseinheit zu agieren?
  13. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Senats wann erfüllt sein, damit die Pathologie des Klinikums Bremen-Mitte als organisatorisch, fachlich und personell nachhaltig stabilisiert angesehen werden kann und wieder vollständig eigenständig arbeiten kann?