Homeoffice: Arbeitsstättenverordnung muss überarbeitet werden!

Lencke Wischhusen: Vorgaben fürs Homeoffice sind aus der Zeit gefallen!

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wo immer es geht, im Homeoffice arbeiten. So der Appell seitens der Politik. Der rechtliche Rahmen für die Vorgaben im Homeoffice ist aber dringend reformbedürftig. In der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft hat Kai Stührenberg, Staatsrat im Senatsressort Wirtschaft, Arbeit und Europa, auf Nachfrage der FDP angekündigt, dass der Senat sich für eine Anpassung der Arbeitsstättenverordnung im Bereich Homeoffice einsetzen wird. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Wischhusen, erklärt dazu:

„In Zeiten der Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause eine sinnvolle Maßnahme, um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren. Wo immer es betrieblich möglich ist, sollte daher die Möglichkeit zum Homeoffice genutzt werden. Allerdings ist die Rechtslage in Deutschland unübersichtlich. So müssen zum Beispiel Bildschirm und Tastatur zwingend voneinander getrennt sein, wenn das Homeoffice nicht nur gelegentlich stattfindet. Der Einsatz von Laptops oder Tablets ist damit rechtswidrig. Das ist absurd! Die Arbeitsstättenverordnung ist aus der Zeit gefallen und muss dringend angepasst werden. Auch das Arbeitszeitgesetz passt nicht zur Realität im Homeoffice.


Wir brauchen endlich einen modernen Rechtsrahmen, der den Unternehmen und deren Beschäftigten Klarheit und rechtliche Sicherheit bietet. Dabei muss dringend Bürokratie abgebaut werden. Die Kontrolle des heimischen Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber ist ein schlechter Scherz und kaum durchführbar. Wir begrüßen es deshalb, dass der Senat nun ebenfalls Reformbedarf erkannt hat und sich für eine Anpassung der Arbeitsstättenverordnung einsetzen wird.“