Häusliche Gewalt – Zielgerichtet für Gewaltfreiheit

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Häusliche Gewalt ist ein besonders sensibles Thema. Die Opfer, in der großen Mehrzahl Frauen, stehen häufig in einem starken emotionalen und finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu den Tätern. Die Opfer suchen sich daher häufig erst spät oder teilwiese gar keine Hilfe. Bei einer Auswertung niedersächsischer Frauenhäuser haben nur 5,7 Prozent der Frauen, die Opfer von Partnergewalt geworden sind, Kontakt mit der Polizei. Daher ist von einer großen Dunkelziffer auszugehen.

Im Land Bremen haben die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Fälle von häuslicher Gewalt zwischen den Jahren 2013 (1983 Fälle) und 2015 (2202 Fälle) um 11 Prozent zugenommen. Aus den Zahlen wird nicht deutlich, inwieweit die zusätzlich in der PKS erfassten Fälle auf eine vermehrte Anzeigenbereitschaft oder auf eine erhöhte Anzahl an tatsächlichen Fällen zurückzuführen ist. Besonders bedenklich ist die Anzahl der erfassten Fälle, bei denen Kinder bis 14 Jahre die Opfer sind. Hier wurden zwischen 2013 und 2015 lediglich zwei Fälle erfasst. In dieser Frage ist also von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.

Der 6. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur häuslichen Beziehungsgewalt (Drs. 18/1558) zeigt dabei eine Reihe von Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt auf. Er stellt fest, dass bei Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, häufig Mitteilungsbarrieren bestehen. So seien zwar die Unterstützungsangebote gut bekannt, aber insbesondere niedrig qualifizierte Frauen mit geringem Einkommen sähen Gewalt im Nahraum als zu privat an, um Hilfe anzufragen. Der Bericht sieht dabei eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Schwelle der Inanspruchnahme von Leistungen reduzieren könnten.

Verschiedenen Stellen bieten in Bremen Leistungen für die Opfer an. Besonders die Frauenhäuser sind mit ihrer Arbeit wichtige und gute Anlaufstellen für die von Gewalt betroffenen Frauen. Hier wird von Mitarbeiterinnen berichtet, dass bei voller Belegung die individuell notwendige Betreuung teilweise nicht wie gewünscht erfolgen kann. Zusätzlich besteht eine Problematik für junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Diese sind zu alt für das Mädchenhaus, passen auf Grund ihrer Problemlage nicht ideal in die Frauenhäuser.

Neben den Frauenhäusern gibt es eine Reihe von Beratungsstellen, die Frauen und auch Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, unterstützen. Die angemessene finanzielle Ausstattung dieser Stellen und der Frauenhäuser ist dabei für eine erfolgreiche Bekämpfung von häuslicher Gewalt besonders wichtig.

Für die Täter gibt es ebenfalls Angebote, die diese wahrnehmen können. So geht aus dem 6. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur häuslichen Beziehungsgewalt hervor, dass Täterarbeit vor allem präventive Wirkung habe. Bei der Täterarbeit ist es wichtig, ein ausreichendes und qualitatives hochwertiges Angebot vorzuhalten. Die Teilnahme kann dabei aber nicht von einer Regierung erzwungen werden, sondern lediglich im Rahmen der Freiwilligkeit oder eines Gerichtsverfahrens erfolgen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht zu bisher durchgeführten Maßnahmen zur Abhilfe der sich aus dem 6. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur häuslichen Beziehungsgewalt ergebenden Defizite in der Struktur zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu erstellen und dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau zur Verfügung zu stellen.
  2. Eine Überprüfung durch zuführen, inwieweit alle Stellen, die im Rahmen der Bekämpfung von häuslicher Gewalt tätig sind, angemessen ausgestattet sind und hierüber bis zum 31. Dezember 2017 einen Bericht zu erstellen und diesen dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls zusätzliche Bedarfe zu ermitteln.
  3. Sicherzustellen, dass die Finanzierung der Frauenhäuser die Herbeiziehung von Dolmetscherdienstleistungen zulässt und auch bei Vollbelegung einen angemessenen Betreuungsschlüssel garantiert sowie gegebenenfalls eine finanzielle Aufstockung des Sockelbetrages vorzunehmen.
  4. Vorschläge zu entwickeln, wie jungen Frauen im Alter zwischen 18 und 25 zukünftig eine ihrer besonderen Problemlage angepasste Hilfe im Rahmen der Mädchen- und Frauenhäuser erhalten können.

    Lencke Steiner und die Fraktion der FDP