Häusliche Beziehungsgewalt gegen Männer: Besteht Handlungsbedarf?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Häusliche Gewalt stellt auch im Land Bremen ein anhaltendes gesellschaftliches Problem dar, das alle Geschlechter betrifft. So gab es laut Bremer Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2024 1.797 Fälle von Partnerschaftsgewalt, davon 20% männliche Betroffene. Im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren es 830 Fälle, davon 43% männliche Betroffene. Dies ist in der Öffentlichkeit oft unterrepräsentiert, was dazu führt, dass Männer Unterstützungsangebote seltener kennen und in Anspruch nehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele männliche Betroffene häuslicher Gewalt wurden in den letzten fünf Jahren laut Polizeilicher Kriminalstatistik für das Land Bremen erfasst?
    (Bitte jeweils jährlich und getrennt für Bremen und Bremerhaven angeben.)
    a. Inwiefern erfolgt eine systematische Auswertung der Daten im Hinblick auf die Bedarfslage männlicher Betroffener?
    b. Wie bewertet der Senat die Daten?
  2. Wie viele männliche Betroffene aus dem Land Bremen haben sich in den vergangenen fünf Jahren an das bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern gewandt und inwiefern beteiligt sich das Land Bremen an dessen Finanzierung?
    (Angabe bitte jeweils jährlich.)
  3. Welche Schutzangebote und -plätze gibt es im Land Bremen für Männer und ggf. ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wie ist die Inanspruchnahme und inwiefern wird das Angebot als ausreichend erachtet?
  4. Welche Beratungsangebote existieren im Land Bremen für betroffene Männer, wie wird auf die Angebote aufmerksam gemacht und welcher Austausch besteht zwischen Polizei und Beratungsstellen?
  5. Welche Kenntnis hat der Senat zur männlichen Betroffenheit von häuslicher Gewalt und den Beratungs- und Schutzangeboten in anderen Bundesländern?
  6. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat im Bereich der häuslichen Beziehungsgewalt gegen Männer im Land Bremen und inwiefern werden Maßnahmen der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit für notwendig erachtet, um Hürden bei der Inanspruchnahme von Hilfen zu senken?
  7. Inwiefern werden Bedarfe von Männern und nicht-binären Menschen in der Bedarfsplanung zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erhoben? Wenn keine Erhebung stattfindet: Warum werden die Bedarfe nicht ermittelt?
  8. Sind männliche oder queere Betroffene im Beirat Istanbul-Konvention vertreten? Wenn nein, warum nicht?
  9. Wie stellt der Senat eine geschlechterunabhängige und bedarfsgerechte Hilfe für alle von häuslicher Gewalt betroffenen Personen sicher und inwiefern wird eine ergänzende Schaffung von Beratungs- und Schutzangeboten für notwendig erachtet, um der EU-Gewaltschutzrichtlinie Rechnung zu tragen?