Gute Absichten, leere Stellen – Kann Inklusion ohne ausreichend Sonderpädagogen an unseren Schulen gelingen?

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Inklusive Bildung ist ein zentraler Anspruch des bremischen Schulwesens. Sie soll sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen – bestmöglich gefördert werden. Dieser Anspruch kann jedoch nur erfüllt werden, wenn den Schulen ausreichend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zur Verfügung stehen. Diese sind sowohl für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf als auch für die fachliche Unterstützung und Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts unverzichtbar.
Nach dem „kurz- und mittelfristigen Personalentwicklungskonzepts Schule“ des Landes Bremen waren im Jahr 2023 rund 206 inklusionspädagogische/sonderpädagogische Lehrkräfte (VZE) im Schuldienst tätig. Gleichzeitig geht das Konzept davon aus, dass bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von über 535 sonderpädagogischen Fachkräften (VZE) bestehen wird. Fehlen entsprechende personelle Ressourcen, können inklusions- und sonderpädagogische Aufgaben wie Diagnostik, individuelle Förderung und Beratung an Schulen nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.
Hinzu kommt, dass Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zunehmend auch für reguläre schulische Aufgaben eingesetzt werden, etwa als Klassenleitungen oder zur Kompensation allgemeiner Unterrichtsausfälle. Dadurch werden sonderpädagogische Fachkräfte verstärkt zur Abfederung struktureller Personalengpässe herangezogen. Dies wirft Fragen nach der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes und der Qualität der sonderpädagogischen Förderung auf.
Dabei kommt der Förderdiagnostik eine zentrale Bedeutung zu. Sie ermöglicht passgenaue Förderentscheidungen und dient dazu, Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Kinder die Unterstützung erhalten, die sie für ihre schulische Entwicklung benötigen. Verzögerungen, qualitative Einschränkungen oder das Ausbleiben einer verlässlichen Diagnostik können dazu führen, dass Förderbedarfe nicht oder zu spät festgestellt werden. Dies kann den weiteren Bildungsweg der betroffenen Schülerinnen und Schüler erheblich beeinträchtigen und bestehende Bildungsbenachteiligungen weiter verstärken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Bestand und Entwicklung der inklusionspädagogischen/sonderpädagogischen Lehrkräfte

  1. Wie viele inklusionspädagogische/sonderpädagogische Lehrkräfte sind aktuell im Schuldienst des Landes Bremen tätig? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven, Schulform sowie Vollzeit-/Teilzeitstellen und in VZE angeben)
  2. Wie hat sich die Zahl der inklusionspädagogischen/sonderpädagogischen Lehrkräfte in den vergangenen fünf Schuljahren entwickelt? (Bitte für jedes Schuljahr getrennt nach Bremen und Bremerhaven darstellen.)
  3. Wie viele inklusionspädagogische/sonderpädagogische Lehrkräfte werden nach Kenntnis des Senats bis zum Jahr 2030 benötigt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen angeben.)

Studiengang „Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik“

  1. Wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Lehramtsstudiengang „Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik“ an der Universität Bremen gab es in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte für jedes Jahr getrennt nach Lehramt im Primarbereich sowie an Gymnasien/Oberschulen angeben.)
  2. Wie viele Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs haben in den vergangenen fünf Jahren ihr Studium abgeschlossen und wie viele sind jeweils in den Schuldienst des Landes Bremen eingetreten? (Bitte für jedes Jahr getrennt nach Lehramt im Primarbereich sowie an Gymnasien/Oberschulen angeben.)
  3. Wie bewertet der Senat die aktuellen Ausbildungskapazitäten im Lehramtsstudiengang „Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik“ im Verhältnis zum prognostizierten Bedarf an inklusionspädagogischen bzw. sonderpädagogischen Lehrkräften bis 2030?
  4. Plant der Senat Maßnahmen zur Erhöhung der Studienkapazitäten, zur Verbesserung des Übergangs in den Schuldienst oder zur zusätzlichen Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich Sonderpädagogik bzw. Inklusive Pädagogik? Wenn ja, welche?

Berufsbegleitender Zertifikatsstudiengang „Inklusive Pädagogik in Schule und Unterricht“

  1. Wie viele Studienplätze stehen im berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengang „Inklusive Pädagogik in Schule und Unterricht“ pro Durchgang zur Verfügung?
  2. Wie viele Bewerbungen gab es für die vergangenen Durchgänge und wie viele Teilnehmende wurden aufgenommen? (Bitte für jeden Durchgang einzeln angeben.)
  3. Inwiefern decken die derzeitigen Ausbildungszahlen und Qualifikationsprofile der Absolventinnen und Absolventen im Lehramtsstudiengang „Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik“ sowie im berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengangs „Inklusive Pädagogik in Schule und Unterricht“ den prognostizierten Bedarf an sonderpädagogischen Lehrkräften bis 2030 – sowohl in der Anzahl als auch in den benötigten Förderschwerpunkten und Schulformen?

Einsatz und Aufgabenprofil sonderpädagogischer Fachkräfte

  1. In welchen Aufgabenfeldern werden inklusionspädagogische/sonderpädagogische Lehrkräfte derzeit eingesetzt? (z. B. Diagnostik, Förderung, Beratung, Team-Teaching, Klassenleitung, Unterrichtsvertretung)
  2. In welchem Umfang werden inklusionspädagogische/sonderpädagogische Lehrkräfte zur Übernahme regulärer Aufgaben allgemeiner Lehrkräfte eingesetzt, insbesondere für Klassenleitungen oder fachfremden Unterricht? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulform und den Beschäftigungsumfang in Prozent angeben.)
  3. Welche Gründe sieht der Senat für den Einsatz inklusionspädagogischer/sonderpädagogischer Lehrkräfte zur Abdeckung allgemeiner Unterrichtsbedarfe?
  4. Welche Auswirkungen hat der Einsatz der inklusionspädagogischen/sonderpädagogischen Lehrkräfte zur Abdeckung allgemeiner Unterrichtsbedarfe nach Einschätzung des Senats auf die Qualität der sonderpädagogischen Förderung und auf die Umsetzung inklusiver Bildungsziele?

Förderdiagnostik und Gutachten

  1. Wie viele förderdiagnostische Gutachten wurden in den vergangenen fünf Schuljahren im Land Bremen erstellt? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Förderbedarf und Schulform angeben.)
  2. Wie lange dauert durchschnittlich die Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs vom Antrag bis zur Entscheidung? (Bitte Mittelwerte sowie Spannbreiten angeben.)
  3. Sieht der Senat angesichts steigender Fallzahlen und des bestehenden Fachkräftemangels Risiken für die Qualität oder Dauer der Gutachtenerstellung, und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen?

Inklusive Klassen und GE-Klassen

  1. Wie viele inklusive Klassen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) bestehen aktuell im Land Bremen und wie viele Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE werden durchschnittlich pro Klasse unterrichtet? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Schulform angeben.)
  2. In wie vielen Fällen wird die vorgesehene Richtgröße von fünf Kindern pro GE-Klasse überschritten, und welche Gründe liegen hierfür vor? (Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven die jeweiligen Standorte angeben)

Auswirkungen der Novellierung der BremInBiVO

  1. Welche neuen Aufgabenprofile oder Funktionen wurden durch die Novellierung geschaffen (z. B. Leitungen für unterstützende Pädagogik, erweiterte diagnostische Aufgaben, Koordinations- und Beratungsaufgaben)?
  2. Wie viele Stellen für Leitungen für unterstützende Pädagogik sind nach den Vorgaben der BremInBiVO im Land Bremen vorgesehen, wie viele sind derzeit besetzt und wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt? (Bitte nach Schulform und Stadtgemeinde aufschlüsseln)
  3. Können diese zusätzlichen Bedarfe nach Einschätzung des Senats mit den derzeit verfügbaren inklusionspädagogischen bzw. sonderpädagogischen Fachkräften gedeckt werden? Wenn nein, welche Lücken bestehen?

Maßnahmen und Perspektiven

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um den bestehenden und absehbaren Mangel an inklusionspädagogischen/sonderpädagogischen Lehrkräfte zu beheben?
  2. Inwiefern wird das kurz- und mittelfristige Personalentwicklungskonzept Schule, angesichts der aktuellen Entwicklungen, zukünftig jährlich fortgeschrieben?