Gründungen von Schulen in freier Trägerschaft.

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Artikel 7 Absatz 4 Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich vor. Insbesondere ein staatliches Bildungsmonopol sollte vor dem Hintergrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus verhindert werden. In seiner ständigen Rechtsprechung verpflichtet das Bundesverfassungsgericht die Länder, Schulen in freier Trägerschaft mindestens soweit zu fördern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist.

In Bremen und Bremerhaven bereichern Schulen in freier Trägerschaft die Schullandschaft und sind ein wichtiger Teil unsers Bildungssystems. Dies wird insbesondere an den zunehmenden Anteil von Schülerinnen und Schülern deutlich, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Dieser liegt mittlerweile bei über zehn Prozent – Tendenz steigend. Viele Eltern nehmen diese Schulen als gute Alternative zum staatlichen bremischen Schulsystem wahr.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass es immer wieder Berichte über den Versuch der Neugründung von Schulen in freier Trägerschaft gibt, die nicht erfolgreich waren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Bedeutung haben die Schulen in freier Trägerschaft für die Bildungslandschaft in Bremen nach Ansicht des Senats?

2. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schulen jeweils in den verschiedenen Schulformen und wie hat sich der Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

3. Wie hat sich die Nachfrage an Plätzen an Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln)

4. Wie stehen die Schulen in freier Trägerschaft in Bremen derzeit nach Kenntnis des Senats finanziell dar?

5. Wie haben sich die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln)

6. Wie haben sich die Ausgaben für staatliche Schulen in Bremen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln)

7. Mit welcher Summe in 2019 wird der bremische Haushalt durch Schulen in freier Trägerschaft entlastet, würden alle Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen stattdessen auf staatlichen Schulen beschult werden?

8. Wie hat sich die Summe in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, die Bremen durch Schulen in freier Trägerschaft einspart?

9. Wie steht Bremen bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft im bundesweiten Vergleich dar, insbesondere bezogen auf den Schülerkostensatz und die absoluten Pro-Kopf-Ausgaben für Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft?

10. Wie viele und welche Träger haben sich seit 2007 mit der Absicht an den Senat gewandt, eine Schule in freier Trägerschaft zu gründen?

11. Um welche Schularten handelte es sich jeweils?

12. Wie viele und welche dieser Initiativen führten zu einer Gründung?

13. Was waren aus Sicht des Senats die jeweiligen Gründe für ein Scheitern des Vorhabens?

14. Inwieweit sieht der Senat in der „drei-Jahres-Sperre“ zur Auszahlung von Zuschüssen in § 20 Abs. 1. S. 2 Privatschulgesetz ein entscheidendes Hemmnis bei der Gründung von Schulen in freier Trägerschaft?

15. In welcher Weise hat der Senat bislang die Schulgründung in freier Trägerschaft unterstützt?

16. In welcher Weise gedenkt der Senat dies zukünftig tun?

17. Was sind nach Sicht des Senats die spezifischen Herausforderungen für Schulen in freier Trägerschaft in der Gründungsphase und danach?

18. Welche Kenntnis hat der Senat darüber, was bestehende Schulen in freier Trägerschaft als erschwerende Rahmenbedingungen in der Gründungsphase und danach er-lebt haben/erleben?

19. Wie sieht die Kommunikationsstruktur mit den Schulen in freier Trägerschaft bisher aus? (regelmäßiger Austausch, formell, informell, welche Ebenen, usw.)

20. Hält der Senat dies für ausreichend und woran misst er dies?

21. Welche konkreten Maßnahmen können unternommen werden, um bei bisher gescheiterten Schulen die Hindernisse doch noch aus dem Weg zu räumen?

22. Inwieweit ist nach Ansicht des Senats der Vorschlag rechtlich umsetzbar, bei den an-stehenden Schulneugründungen in Bremen und Bremerhaven für mindestens zwei Schulen ein Interessenbekundungsverfahren zur Gewinnung von freien Trägern durchzuführen?